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Hilfeseite Steuerberechnungen ordentliche SteuernSteuerjahr Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden grundsätzlich von dem Kanton erhoben, in welchem sich der Wohnsitz der steuerpflichtigen Personen am 31.12. des Steuerjahres befindet. Der Kanton Aargau besteuert alle Personen, die am 31.12. des Steuerjahres im Kanton steuerpflichtig sind. Sie werden für das ganze Jahr im Kanton Aargau besteuert. Die Berechnung einer unterjährigen Steuerpflicht (siehe folgende Punkte) ist online nicht möglich.
Wenden Sie sich für die Berechnung der entsprechenden Steuerbeträge an das zuständige Gemeindesteueramt. Wohnsitzgemeinde Wählen Sie die Gemeinde aus, in welcher sich Ihr Wohnsitz am 31.12. befindet. Feuerwehr Wählen Sie die zutreffende Position aus. "Keine Feuerwehrsteuerpflicht" besteht, wenn Sie Feuerwehrdienst leisten oder wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen hierfür nicht befähigt sind. Für Einzelheiten siehe §§ 7 ff. des Feuerwehrgesetzes (SAR 581.100). Familienverhältnisse Ehepaare, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie Personen in eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, werden zum Tarif B besteuert. Dasselbe gilt für alleinstehende Personen, wenn sie mit mindestens einem Kind allein zusammen leben, für das ihnen der Kinderabzug gewährt wird. Alle übrigen Personen werden zum Tarif A besteuert. Den Einkommenssteuertarif ab 2002 sowie den Vermögenssteuertarif finden Sie als pdf-Dokumente unter Angebote/Dokumente. Steuerbar Setzen Sie das im Steuerjahr erzielte steuerbare Einkommen ein (nach Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen und Abzüge - s. §§ 34 - 42 StG). Privilegierte Dividendenbesteuerung Satzbestimmend Das Feld muss nur in folgenden Fällen ausgefüllt werden:
Davon Beteiligungserträge gemäss § 45a StG Setzen Sie die entsprechenden Beteiligungserträge ein.
Die Eingabefelder füllen Sie wie folgt aus:
Die Berechnung wird so durchgeführt:
Steuerbar Setzen Sie Ihr steuerbares Vermögen (nach Berücksichtigung sämtlicher Schulden und Abzüge s. §§ 52 - 54 StG) per 31.12. ein. Satzbestimmend Dieses Feld muss nur ausgefüllt werden, wenn neben der aargauischen Steuerpflicht auch eine Steuerpflicht in einem anderen Kanton oder in mehreren anderen Kantonen oder im Ausland besteht. Steuerbar Setzen Sie das gesamte in der Schweiz im Steuerjahr erzielte Einkommen (nach Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen und Abzüge - s. Art. 25 - 35 DBG) ein. Privilegierte Dividendenbesteuerung (ab Steuerperiode 2009)
Satzbestimmend Das Feld muss nur im folgenden Fall ausgefüllt werden:
Anzahl Personen pro Kirchgemeinde Setzen Sie die Anzahl Personen pro Kirchgemeinde resp. Andere/Keine ein. Ermässigung für Familienbesteuerung (ab 2011) Diese Ermässigung wird pro Kind oder unterstützte Person im Rahmen der Familiensteuerreform ab dem 1.10.2011 ausschliesslich bei der direkten Bundessteuer gewährt. |