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Wirkungsorientierte VerwaltungsführungSeit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Staatsleitung des Kantons Aargau mit dem System der wirkungsorientierten Verwaltungsführung WOV.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Staatsleitungsreform wurden vom Grossen Rat im Januar 2005 verabschiedet.
Gesetz über die Organisation und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und dem Obergericht (GVG)
Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)
Dekret über die Geschäftsordnung des Grossen Rats (GO)
Dekret über die Rechnungslegung und Vermögensverwaltung (DRV)
Der Evaluationsbericht hält fest, dass die wirkungsorientierte Verwaltungsführung im Kanton Aargau insgesamt gut umgesetzt wurde. Das WOV-Projekt kann sich im interkantonalen Vergleich sehen lassen, die Instrumente entsprechen dem "State of the Art".
Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung werden in Aufgabenbereichen abgebildet. 39 Aufgabenbereiche stehen in der Kompetenz des Regierungsrats, für jeweils einen der 4 weiteren Aufgabenbereiche ist das Büro des Grossen Rats, die Kommission für Justiz, die Finanzkontrolle sowie die beauftragte Person für Öffentlichkeit und Datenschutz zuständige Instanz.
Die Aufgabenbereichspläne der insgesamt 43 Aufgabenbereiche werden im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammengefasst. Der Regierungsrat unterbreitet den AFP mit Budget dem Grossen Rat. Das kurz- und mittelfristige Planungsinstrument AFP sowie die einen Zeithorizont von 10 Jahren umfassende oberste strategische Planungsvorgabe Entwicklungsleitbild können bei den Geschäften des Regierungsrats eingesehen werden. |