Staatskanzlei

Aufgaben der Staatskanzlei

Die Staatskanzlei unterstützt und berät den Landammann und den Gesamtregierungsrat mittels strategischer Führungsunterstützung und operativer Geschäftsplanung.
Dazu stellt die Staatskanzlei eine vorausschauende Analyse der Entwicklungen und Planung der Schwerpunkte für den Kanton Aargau sicher, so dass frühzeitig wohlstandssicherend und -generierend Massnahmen auf der operativen Ebene realisiert werden können.
Zur Umsetzung der regierungsrätlichen Vorgaben arbeitet die Staatskanzlei mit den für die Sachpolitik verantwortlichen Departementen eng zusammen. Dabei ist die Staatskanzlei für die Prozesskoordination verantwortlich, so dass der Regierungsrat rechtzeitig die inhaltlichen Fachinformationen der Departemente zu all jenen Bereichen erhält, die zur exekutiven Führung des Kantons Aargau nötig sind.
Die Staatskanzlei koordiniert die Wahlen und Abstimmungen sowie die formellen Kontakte zu übergeordneten und nachgeordneten Staatsebenen. Sie sichert mit optimalen Schnittstellen zum Parlamentsdienst die Verbindung der Exekutive zur Legislative.
Die Führungsunterstützung für den Regierungsrat umfasst damit die fachliche, rechtliche und kommunikative Beratung und Unterstützung, sowohl operativkurzfristig (Planungszeitraum: 1-12 Monate) wie auch strategisch-mittelfristig (1-4 Jahre) und strategisch-langfristig (4-10 Jahre).



Allgemeines

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