Subventionen


Die Umsetzung der ambitiösen Ziele, in jeder Gemeinde mindestens eine Schule zu errichten, war in finanzieller Hinsicht in erster Linie Sache der Gemeinden. Sie erhielten auf Gesuch hin eine Unterstützung vom Kanton. Der Neubau oder Erweiterungsbau einer bereits bestehenden Schule konnte 1835 mit eine Summe von maximal vierhundert Franken unterstützt werden.

Es wundert daher nicht, dass viele Bauvorhaben der Gemeinden aus finanziellen Gründen verschoben wurden. Finanzielle Basis für den Schulhausbau bildete der Schulfonds oder das Gemeindegut. Falls diese nicht ausreichten, mussten die Kosten aus Steuern, welche auf sämtliche Bürger der Gemeinde umzulegen waren, bestritten werden. Seit 1822 musste der Plan zur "zweckmässigen" Errichtung des Schulgebäudes dem Kantonsschulrat zur Genehmigung vorgelegt werden.


5-1-1t.pdf (1014.19 KB) Hagelschaden verhindert Schulhausbau in Bettwil 1839

5-2-1t.pdf (559.89 KB) Platznot in Windisch 1845

5-3-1t.pdf (559.68 KB) Subventionen für arme Kinder 1850

Literatur
Byland, Max. Hafner, Heinz. Elsasser, Theo. 150 Jahre Aargauer Volksschule 1835-1985. Aarau 1985.
Pfenniger, Paul. Zweihundert Jahre Luzerner Volksschule 1798-1998 (Begleitheft zur Sonderausstellung «Von der Schiefertafel zum Computer. Zweihundert Jahre Schule für das Volk» im Historischen Museum Luzern: 27. Mai bis 8. November 1998). Luzern 1998.


 
Schulhaus in Wegenstetten
Schulhaus in Wegenstetten,
erbaut 1828-1830
StAAG NL.A-0001/0001

Allgemeines

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