Schulhaus


Der Schulhausbau entwickelte sich seit 1800 in verschiedenen Etappen. Die wachsende Anzahl von Schülern wie auch die gewandelten Bedürfnisse an Zweckmässigkeit spiegelten sich in Stil und Grösse der jeweiligen Gebäudetypen.
 
Viele der frühen Bauten waren nach der Formel eine "Gemeinde (Pfarrei), eine Schule, ein Lehrer" entstanden. Sie unterschieden sich in ihrem Erscheinungsbild kaum von Wohnhäusern aus dieser Zeit. Viele dieser Schulhäuser waren von Anfang an zu klein für die wachsende Schülerzahl.
 
Schon im Schulgesetz von 1805 wurde darauf hingewiesen, dass es dem Lehrer in den bestehenden Schulen wegen der grossen Anzahl der Schüler - das gesetzliche Maximum betrug 80 Kinder - unmöglich sei, die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für ein jedes Kind zu verwenden. Ausserdem würde bei mehr als achtzig Kindern deren Gesundheit leiden. In diesem Fall sollten die Inspektoren, das Sittengericht und der Gemeinderat beratschlagen, wie eine zweite Schule zu errichten sei. Falls aber in einer Gemeinde noch keine Schule bestünde, solle dies dem Inspektor durch das Sittengericht angezeigt werden, damit dieser mit der Gemeinde und dem Kantonsschulrat verhandeln könne, wie eine solche zu errichten sei. Einstweilen sollte der Unterricht in einem "gesunden und geräumigen" Zimmer statt finden, welches von der Gemeinde gemietet werden musste.
 
In den Schulgesetzen von 1835 und 1865 wurde die maximale Klassengrösse auf 100 resp. 80 Kinder festgesetzt. In jeder Gemeinde oder Ortschaft, welche mehr als eine halbe Stunde von der nächstgelegenen Schule entfernt war, und über fünfzig – 1865 über vierzig –  schulpflichtige Kinder zählte, sollte eine Gemeindeschule errichtet werden. Bei geringerer Kinderzahl und Entfernung konnte die Errichtung einer neuen Schule nur vom Kleinen Rat resp. vom Grossen Rat beschlossen werden.


 
Alte Bezirksschule Frick 19. Jh.
Alte Bezirksschule Frick 19. Jh.
StAAG NL.A-0001/0001

Allgemeines

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