Schulorganisation: Aargauer Schulgesetze von 1805 bis 1981


Bei der Kantonsgründung 1803 sah sich der Kanton Aargau im Schulwesen vor grosse Herausforderungen gestellt. Mit dem ehemaligen Berner Aargau, dem vormals österreichischen Fricktal, der Grafschaft Baden und den Freien Ämtern besass der Aargau Gebiete mit unterschiedlichen Lehrbüchern und Lehrtraditionen. Mit der "Allgemeine Schulordnung" von Kaiserin Maria Theresia war 1774 im Fricktal die Schulpflicht für alle Kinder vom 6. bis zum 14. Lebensjahr eingeführt worden.
 
Beim Aufbau seines Schulwesens profitierte der Kanton Aargau auch von den Erfahrungen der Helvetik, zum Beispiel von den Ergebnissen der durch den Minister Philipp Albert Stapfer 1799 durchgeführten Schulumfrage. Die aargauischen Schulgesetze verlangten unter anderem die Einführung und die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, die Verkleinerung der Schulklassen oder die Verbesserung des Unterrichts. Durch Subventionen förderte der Kanton den Bau von Schulhäusern durch die Gemeinden. Zudem griffen die Schulgesetze neue Herausforderungen auf. Ab 1835 wurde zum Beispiel die Mädchenbildung gesetzlich geregelt und ab 1865 die Errichtung von Anstalten für behinderte, arme oder schwererziehbare Kinder in die gesetzliche Regelung mit einbezogen.
 
Vor dem Schulgesetz von 1805 überwachte einzig der Kantonsschulrat das Schulwesen. 1853 wurde er durch die Erziehungsdirektion ersetzt. 1863 wurde der Erziehungsdirektion ein Erziehungsrat zur Seite gestellt. Ab 1808 wurde die Wahl der Inspektoren und die Beaufsichtigung der Schulen von den  Bezirksschulräten durchgeführt. Die lokale Aufsicht über die Dorfschule teilte sich die Gemeinde mit den Sittengerichten und den Pfarrern. Mit dem Schulgesetz von 1835 übernahmen die Schulpflegen diese Aufgaben.
 
Die Schulgesetze bis 1835 konzentrierten sich vorerst auf die Gemeinde-schulen, während weiter gehende Bedürfnisse wie eine Kantonsschule für die Elitebildung von privaten Mäzenen getragen wurden. Die 1802 gegründete Kantonsschule wurde jedoch vom Kanton unterstützt und 1813 verstaatlicht. Mit der Einrichtung eines Lehrerseminars legte der Aargau den Grundstein für eine gute Lehrerausbildung. Das Schulgesetz von 1835 schuf sowohl für die Gemeindeschulen wie auch die privat geführten Institutionen erstmals eine einheitliche  Grundlage. Das Schulgesetz von 1940 ist das erste Schulgesetz, welches einer Volksabstimmung unterworfen wurde. Das Gesetz von 1981 reagiert auf die einschneidenden gesellschaftlichen Veränderungen wie beispielsweise die Gleichstellung der Geschlechter.


 
Schulgesetz von 1835
Schulgesetz von 1835

Allgemeines

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