Die grossen Bildungsanstrengungen des Aargaus kamen vorerst vor allem den Knaben und der männlichen Jugend zu Gute. Zwar gab es vor allen in den Städten auch Klassen für Mädchen. Erst mit dem Schulgesetz von 1835 wurden die Arbeitsschulen für Mädchen gesetzlich vorgeschrieben. Einen grossen Teil des Unterrichts nahmen das Stricken, Nähen, Ausbessern und Anfertigen von Kleidungsstücken ein. Höhere Ausbildungen für Frauen nach der obligatorischen Schulzeit gab es vorerst nur in privaten Erziehungsinstituten wie in Olsberg oder im Töchterinstitut Aarau.
Mit dem Schulgesetz von 1865 erhielten die Mädchen Zugang zur Bezirkschule. Im Vordergrund stand, wie auch beim Schulgesetz von 1940, weiterhin vor allem die Vorbereitung auf die Rolle als Mutter und Hausfrau. Immerhin konnten sich Frauen seit dem Schulgesetz von 1940 in Schulbehörden wie die Schulpflege oder den Bezirkschulrat wählen lassen. Erst seit dem Schulgesetz von 1981 durften Mädchen die gleichen Schulen wie die Knaben besuchen und erhielten mit gleicher Stundenzahl auch den gleichen Unterricht.
Dispensation von der Arbeitsschule 1840
Literatur Kretz, Franz. Schritte aus dem Haus. Anfänge und Jugendzeit der Lehrerinnen-Bildung in Aarau. Aarau 1994.
Mädchenschule bei einem Kloster um 1870 StAAG GS/01214-2