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Neues Gesetz seit dem 01. Juli 2008 in Kraft Gemäss der Volksabstimmung vom 11. März 2007 führt der Aargau per 01.07.2008 das Öffentlichkeitsprinzip ein. Das neue Gesetz beinhaltet nebem dem Wechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip, auch die notwendigen Grundlagen für einen zeitgemässen Datenschutz und die gesetzliche Verankerung des Archivwesens (Publikation von Andrea Voellmin, 2005).
Gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene:
Gesetzliche Grundlagen auf Kantonsebene: |