Staatsarchiv des Kantons Aargau

 Auftrag

Der Auftrag des Staatsarchivs ist im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) definiert:
 
§ 44: "Das Staatsarchiv ist als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Es bewahrt das kulturelle Erbe und stellt die dauerhafte Dokumentation für die Bedürfnisse des Kantons, der Öffentlichkeit und der Wissenschaft sicher.(...)"
 
Die Aufgaben des Staatsarchivs sind:

  • Information und Beratung in historischen und archivischen Fragen
  • Übernahme, fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung von Archivgut
  • Sicherstellung der Informations- und Rechtssicherheit für Behörden und Öffentlichkeit
  • Sensibilisierung von Behörden, Verwaltung und Öffentlichkeit für die Sicherung von Archivgut


Allgemeines

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