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Zu den Archiven privater Herkunft gehören grundsätzlich Unterlagen, die nicht innerhalb der kantonalen Verwaltung entstanden sind. Sie bilden eine wichtige Ergänzung zum staatlichen Archivgut. Sie wurden von ausgewählten Personen, Organisationen, Institutionen und Firmen vom Staatsarchiv übernommen. Zeitlich setzen sie in der zweiten Hälfte des 18. Jh. ein und laufen bis zur Gegenwart. Der Zugang zu den Archiven privater Herkunft ist in den Schenkungs- bzw. Hinterlegungsverträgen geregelt. Die Archive sind unterschiedlich erschlossen. Findmittel
Literatur
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