Sport

Swisslos-Sportfonds Aargau

Sportförderer Nr. 1: Mit jedem Einsatz gewinnt aargauersport.ch

Damit Millionen von Schweizerinnen und Schweizern am organisierten Sport teilnehmen können, braucht es ein auf die gesellschaftliche, soziale und politische Struktur unseres Landes abgestimmtes Sportkonzept. SWISSLOS unterstützt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Schweizer Sportbewegung seit vielen Jahren mit grossem Erfolg. Im Kanton Aargau werden an Sportverbände und -Vereine, an die Erstellung sportlicher Infrastrukturen oder an die Durchführung von Grossanlässen wie beispielsweise die Gippinger Radsporttage Beiträge gesprochen. Mit ihrem Wetteinsatz im Aargau helfen sie mit, die Zukunft des Aargauer Sports zu sichern.

Wohin fliesst der Swisslos-Reingewinn?

  • Aufteilung
    Seit 1.1.2003 sind die Kantone für die Aufteilung des Reingewinns von SWISSLOS in Lotteriefonds und Sportfonds zuständig.
     
  • Verwendung in den Kantonen 
    Die Sportfonds-Gelder werden in den Kantonen gemäss STG-Wegleitung schwergewichtig für den Breitensport eingesetzt. Den einzelnen Kantonen wird dabei ein Handlungsspielraum eingeräumt, der die kantonalen Verhältnisse berücksichtigt.

Sportfonds-Beiträge an Sportverbände, Sportvereine und Gemeinden können entrichtet werden für

  • Bauten und Anlagen, die dem Sport dienen und nicht unter öffentlich-rechtliche Verpflichtung fallen
  • Anschaffung von Material, das unmittelbar der Ausübung der Sportart dient. Nicht unterstützt werden die persönliche Ausrüstung und Verbrauchsmaterial
  • Nachwuchsförderung
  • Technische Aus- und Weiterbildungskurse für Leiterinnen und Leiter
  • Unterstützung der Trainingsarbeit in Trainingszentren
  • Organisation von Sportveranstaltungen von internationaler, nationaler und kantonaler Bedeutung mit Ausnahme von kantonalen Meisterschaften.


internet__zusammenfassung_beitraege_bauten_anlaesse_verbaende_geraete_2008.pdf (21.76 KB) Sportfonds-Beiträge 2008

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Verwendung bei Swiss Olympic

Swiss Olympic verwendet den Anteil am Reingewinn in erster Linie für den Leistungssport. Ein gemeinsamer Ausschuss (bestehend aus Mitgliedern der STG und Swiss Olympic) setzt die Gelder hauptsächlich ein für:

  • die Vorbereitung und die Beschickung von international repräsentativen Wettkämpfen
  • die Ausbildung von Instruktoren und Trainern
  • die sportmedizinische Betreuung von Athleten
  • die Dopingbekämpfung
  • und den Unterhalt von nationalen Anlagen


Logo
Bei Unterstützung durch Sportfonds-Beiträge müssen die nebenstehenden Logos in allen Kommunikationskanälen verwendet werden. Sie stehen in Druckqualität zum Download bereit. Bitte beachten Sie das Manual zur Verwendung der Logos.
 

Logo SwissLos/Sportfonds Aargau
 
Mit jedem Einsatz gewinnt aargauersport.ch - Swisslos-Sportfonds Aargau

swisslos-sportfonds_aargau.zip (3656.13 KB) Logo Swisslos-Sportfonds Aargau
farbig und s/w, JPG- und EPS-Format

130_040801_manual.pdf (2967.45 KB) Manual zur Verwendung der Logos

611-113.pdf (24.16 KB) Die Sport-Toto-Verordnung des Kantons Aargau
(Online-Version)

Allgemeines

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