Viele SchülerInnen können nicht oder schlecht schwimmen. Um diesem Defizit zu begegnen, können für die betroffenen Kinder Schwimmkurse im Rahmen des freiwilligen Schulsports angeboten werden. Die Bezirksschule Reinach hat bereits jetzt einen solchen Stützkurs lanciert. Ab August 2008 empfehlen wir vor allem den Primarschulen von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Als Sofortmassnahme können die Schwimmkurse bereits ab Februar 2008 auf der Sekundarstufe I eingeführt werden.
Primarstufe/Kindergarten - ab August 2008
- Unterrichtsberechtigt sind: Lehrpersonen, die Schwimmen unterrichten dürfen und das Einführungsmodul J+S-Leiter Kids besucht haben oder J+S-Leitende Schwimmen, welche die Grundausbildung plus mindestens eine Weiterbildung absolviert haben (Mindestalter 20 Jahre).
- Zeitraum: Im Laufe des 2. Semesters des Schuljahres 2007/2008 können Lehrpersonen einen Schwimmtest durchführen, um betroffene SchülerInnen zu ermitteln. Ab dem Schuljahr 2008/2009 können die Kurse angeboten werden.
- Besoldung: Die verantwortliche Lehrperson wird gemäss dem Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport besoldet.
Sekundarstufe I - ab Februar 2008
- Gesetzliche Grundlagen: Im Rahmen der „Verordnung über Jugend und Sport (J+S) und den freiwilligen Schulsport“ vom 4. September 2002 haben alle Schulen der Sekundarstufe I die Möglichkeit solche Kurse anzubieten, sofern sie die Bedingungen der Verordnung einhalten.
- Zeitraum: Im Laufe des 1. Semesters des Schuljahres 2007/2008 können Lehrpersonen einen Schwimmtest durchführen, um betroffene SchülerInnen zu ermitteln. Ab dem 2. Semester des Schuljahres 2007/2008 können die Schwimmkurse angeboten werden.
- Besoldung: Die verantwortliche Lehrperson wird gemäss dem Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport besoldet.
Der Wasser-Sicherheits-Check WSC
- Mit dem Wasser-Sicherheits-Check (siehe unten) wird getestet, ob sich eine Person bei einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann. Bei Nichtbestehen des WSC sollten das Kind und seine Eltern informiert werden, dass es nicht allein ins tiefe Wasser darf. Dem Kind soll die Möglichkeit von zusätzlichem Schwimmunterricht angeboten werden (Bsp. Kurs im Rahmen des freiwilligen Schulsports).
Weitere Informationen zum Thema Schulschwimmen:
www.swimsports.ch