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Schwimmen
Sicherheit im Schwimmunterricht – Projekt im Rahmen des freiwilligen Schulsports
Viele Schüler/-innen können nicht oder schlecht schwimmen. Mit dem Wasser-Sicherheits-Check (siehe unten) wird getestet, ob sich eine Person bei einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann. Bei nicht Bestehen des WSC sollten das Kind und seine Eltern informiert werden, dass es nicht allein in tiefe Wasser darf (Beispielbrief). Um diesem Defizit zu begegnen, können für die betroffenen Kinder Schwimmkurse im Rahmen des freiwilligen Schulsports angeboten werden.
Der Wasser-Sicherheits-Check WSC von swimsports.ch
Beispiel Eltern-Informationsbrief Reinach
Primarstufe/Kindergarten
- Unterrichtsberechtigt sind: Lehrpersonen, die Schwimmen unterrichten dürfen und das Einführungsmodul J+S-Leiter Kids besucht haben oder J+S-Leitende Schwimmen, welche die Grundausbildung plus mindestens eine Weiterbildung absolviert haben (Mindestalter 20 Jahre).
- Anmeldung: über den J+S-Schulcoach mittels Formular "Frewilliger Schulsport AG: Kurse für Nichtschwimmer auf Stufe J+S-Kids"
- Besoldung: Die verantwortliche Lehrperson wird gemäss dem Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport besoldet.
Sekundarstufe I und II
- Gesetzliche Grundlagen: Im Rahmen der "Verordnung über Jugend und Sport (J+S) und den freiwilligen Schulsport" vom 4. September 2002 haben alle Schulen der Sekundarstufe I die Möglichkeit solche Kurse anzubieten, sofern sie die Bedingungen der Verordnung einhalten.
- Anmeldung: über den J+S-Schulcoach als Kurs im Freiwilligen Schulsport in der Sportdb
- Besoldung: Die verantwortliche Lehrperson wird gemäss dem Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport besoldet.
Weitere Informationen zum Thema Schulschwimmen: www.swimsports.ch
Sport: Gesetzliche Grundlagen
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