Spezialverwaltungsgerichte

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Spezialverwaltungsgerichte

Die Spezialverwaltungsgerichte (SpezVwG) befassen sich je mit einem speziellen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebiet. Sie sind formell selbständig, wobei die Organisation in Spezialgesetzen geregelt ist. Teilweise urteilen Sie als letzte kantonale Instanz. Entscheide werden sowohl in präsidialer Kompetenz gefällt als auch in 3er- beziehungsweise 5er-Besetzung. Die formelle Zusammenführung der Gerichte ist im Rahmen der nächsten Justizreform geplant.

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