Kantonaler Sozialdienst

Der Kantonale Sozialdienst - rasch, kompetent und motiviert im Dienst der aargauischen Bevölkerung

Der Kantonale Sozialdienst erfüllt seine gesetzlichen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Institutionen, anderen Departementen und Kantonen und der Bevölkerung. Dabei handelt er nach den Grundsätzen der Menschenwürde, der Eigenverantwortung, der Selbsthilfe und Solidarität. Ziel ist es, mit präventiven Massnahmen der Sozialhilfebedürftigkeit entgegen zu wirken sowie die persönliche und wirtschaftliche Selbständigkeit zu fördern. Der Kantonale Sozialdienst beherbergt und betreut Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge in einer ersten Phase. Er trägt die Verantwortung für den Vollzug des Opferhilfegesetzes und ist die zuständige Instanz für die Behandlung der von Opfern von Straftaten eingereichten Gesuche um Entschädigung und Genugtuung. Der Kantonale Sozialdienst setzt auf eine gezielte Weiterbildung seiner Mitarbeitenden zur Förderung der Fachkenntnisse und stärkt Selbständigkeit und Verantwortungsbereitschaft durch ein offenes und tolerantes Arbeitsklima und zeitgemässe Arbeitsbedingungen.

Allgemeines

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