7/2005
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) per 01.01.2006, Verbot des Krankenkassenwechsels gemäss neuem Art. 64a Abs. 4 KVG
13/2004
Änderung von § 10 Abs. 1 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV), SKOS-Richtlinien
9/2004
Teilrevision der SKOS - Richtlinien; Verschiebung der Herbsttagung 2004
6/2004
Änderung der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV), neue §§ 19a bis 19e SPV sowie 41a SPV, NEE
5/2004
Änderung der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV), § 21 resp. Neufassung §§ 21a und 21b SPV, Hilflosenentschädigung
2/2002
Erhöhung der Pauschalansätze der SKOS-Richtlinien per 1.1.2003
47
Weiterverrechnung von Krankenkassenprämien bei Bürgern anderer Kantone
3
Richtlinien für kommunale Sozialdienste
Rechtsprechung zum Thema immaterielle und materielle Hilfe
1. Konkubinatspartner (BGE 2 P.386/1998)
Bericht von Peter Stadler, Präsident der SKOS Kommission ZUG/Rechtsfragen
3. Subsidiäre Kostengutsprachen
Zusammenfassung vom Rechtsdienst Gesundheitsdepartement
6. EVG verneint Anspruch auf Anrechnung von Erziehungsgutschriften
8. Direktzahlung in der Landwirtschaft
10. Vorsicht bei «Vier-Monats-Briefen»
Unsaubere Praxis der Taggeldversicherer
11. Aufwendiger Lebensstil und Subsidiaritätsprinzip
Bundesgerichtsentscheid zu gekürzten Unterstützungsleistungen
12. Gewährung von Sozialhilfe
Alleinige Zuständigkeit des Gemeinderates
13. Bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Zuständigkeitsgesetz (ZUG)
- Heimvereinbarung gilt nur interkantonal - Heimdefizitbeiträge sind keine Unterstützungen - Tarifdifferenzen aus ausserkantonaler Hospitalisierung sind keine Unterstützungen - Unterstützungswohnsitz eines „flottanten“ Drogenabhängigen - Grenzen der gesetzlichen Vermutung - Niederschwelliges „Begleitetes Wohnen“ gilt als Heim - Austrittswohnung einer Therapiegemeinschaft gilt als Heim - Unterstützungswohnsitz des dauernd fremdplatzierten Kindes bleibt bestehen - Beendigung des Wohnsitzes durch Wegzug ohne Begründung eines neuen Wohnsitzes - Einschränkende Auslegung der Ersatzpflicht des Heimatkantons - Keine Richtigstellung, wenn Einsprache möglich gewesen wäre