Kantonaler Sozialdienst

Arbeitsmarktservice für Sozialhilfebeziehende

Auf dem Arbeitsmarkt haben Sozialhilfebeziehende an sich schlechte Voraussetzungen. Zudem brauchen sie, die seit längerem arbeitslos oder in fortgeschrittenem Alter sind, die schlechte berufliche Voraussetzungen oder andere Erschwernisse haben, eine intensivere Betreuung.

Der Arbeitsmarktservice des Kantonalen Sozialdiensts (AMS) vermittelt Sozialhilfe beziehende Personen am Arbeitsmarkt, unterstützt die Eigeninitiative von Stellensuchenden sowie Arbeitgebende durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.

Wichtige Instrumente bei der Wiedereingliederung Sozialhilfe beziehender Personen sind ergänzende Massnahmen, die dem AMS zur Verfügung stehen. Sie sollen helfen, die Vermittlungsfähigkeit zu erhöhen und damit auch das Interesse potenzieller Arbeitgebender zu verbessern.


Meldung arbeitsfähiger/arbeitswilliger Sozialhilfebeziehende

In der Vermittlung von Stellen suchenden Sozialhilfebeziehenden erwarten Arbeitgebende oft kurzfristige Vorschläge von in Frage kommenden Kandidaten. AMS führt zu diesem Zweck einen Vermittlungs-Pool für Stellen suchende Sozialhilfebeziehende. Die Anmeldung erfolgt über den zuständigen Sozialdienst mit dem dafür vorgesehenen Formular.

AMS führt nach der Anmeldung mit jedem Kandidaten ein Chanceninterview durch. Anlässlich des Interviews werden mögliche weitere Massnahmen zur Unterstützung geprüft und vorgeschlagen.


anmeldung_vermittlungspool.pdf (145.15 KB) Anmeldeformular zum Vermittlungs-Pool
(durch den zuständigen Sozialdienst einzureichen)

kreisschreiben_6-2008_-_eaz_auswahlkriterien.pdf (76.77 KB) Auswahlkriterien für die Berücksichtigung von
Sozialhilfe beziehenden Personen für  den 1. Arbeitsmarkt

Coaching

Sozialhilfebeziehende, deren Integrationschancen im Chanceninterview positiv beurteilt werden, können bei ihren Arbeitsbemühungen durch gezieltes und intensives Coaching unterstützt werden. Die auf sechs Monate anberaumten Coachings werden von externen Spezialisten im Auftrag des Kantonalen Sozialdiensts durchgeführt.


Assessment

Assessments dienen der vertieften Abklärung von Stellen suchenden Sozialhilfebeziehenden. Dabei werden Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz des Teilnehmenden beobachtet. Es wird in erster Linie auf die Ressourcen der Teilnehmenden fokussiert. Ein abschliessender Bericht liefert Anhaltspunkte und Entscheidungsgrundlagen für die Stellenbemühungen. Die eintägigen Assessments werden von externen Spezialisten im Auftrag des Kantonalen Sozialdiensts durchgeführt.


Berufspraktikum

Das Berufspraktikum soll die Chance um eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung entscheidend erhöhen. Es bietet dem Stellen suchenden Sozialhilfebeziehenden die Möglichkeit, in einer privaten oder öffentlichen Institution berufliche Kenntnisse zu vertiefen, weitere Erfahrungen zu sammeln, verbunden mit der Chance auf eine anschliessende Festanstellung.
Das Berufspraktikums dauert maximal sechs Monate und kann jederzeit zu Gunsten eines anderen Stellenantritts beendet werden.
Während des Berufspraktikum erhält der Stellesuchende weiterhin die Leistungen der Sozialhilfe zuzüglich eines Erwerbsunkostenbeitrages.

Voraussetzungen für den Berufspraktikumseinsatz sind:
- Im Vermittlungs-Pool des Kantonalen Sozialdiensts gemeldet
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Keine gravierenden Lücken in den definierten Kernkompetenzen
- Bereitschaft des Stellensuchenden, sich voll zu engagieren.


Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgebende

Einarbeitungszuschüsse sollen Sozialhilfebeziehenden die berufliche Integration und eine möglichst nachhaltige Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit der Ausrichtung solcher Zuschüsse an Arbeitgebende wird in erster Linie die unbefristete und dauerhafte Anstellung angestrebt.
Die Vergütung ist abgestuft und beträgt maximal 60 % des Bruttolohnes in den ersten zwei Monaten, maximal 40 % in den beiden Folgemonaten und schliesslich maximal 20 % im 5. und 6. Monat.
Die begünstigte Einarbeitung dauert höchstens sechs Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann sie bis auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden.
Die Dauer der Bezugsphase richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Arbeitgebenden und ist abhängig von der Berufs- und Branchenerfahrung des Arbeitnehmenden.



gesuch_einarbeitungszuschuesse.pdf (73.14 KB) Gesuch um Einarbeitungszuschüsse

bestaetigung_ag_fuer_einarbeitungszuschuesse.pdf (77.3 KB) Bestätigung des Arbeitgebenden zum Gesuch um Einarbeitungszuschüsse

monatliche_bescheinigung_einarbeitungszuschuesse.pdf (73.19 KB) Monatliche Bescheinigung/Rechnung
zur Ausrichtung des Einarbeitungszuschusses

kreisschreiben_8-2011_eaz.pdf (85.24 KB) Kreisschreiben 8/2011
EAZ

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen