Coaching
Sozialhilfebeziehende, deren Integrationschancen im Chanceninterview positiv beurteilt werden, können bei ihren Arbeitsbemühungen durch gezieltes und intensives Coaching unterstützt werden. Die auf sechs Monate anberaumten Coachings werden von externen Spezialisten im Auftrag des Kantonalen Sozialdiensts durchgeführt.
Assessment
Assessments dienen der vertieften Abklärung von Stellen suchenden Sozialhilfebeziehenden. Dabei werden Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz des Teilnehmenden beobachtet. Es wird in erster Linie auf die Ressourcen der Teilnehmenden fokussiert. Ein abschliessender Bericht liefert Anhaltspunkte und Entscheidungsgrundlagen für die Stellenbemühungen. Die eintägigen Assessments werden von externen Spezialisten im Auftrag des Kantonalen Sozialdiensts durchgeführt.
Berufspraktikum
Das Berufspraktikum soll die Chance um eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung entscheidend erhöhen. Es bietet dem Stellen suchenden Sozialhilfebeziehenden die Möglichkeit, in einer privaten oder öffentlichen Institution berufliche Kenntnisse zu vertiefen, weitere Erfahrungen zu sammeln, verbunden mit der Chance auf eine anschliessende Festanstellung.
Das Berufspraktikums dauert maximal sechs Monate und kann jederzeit zu Gunsten eines anderen Stellenantritts beendet werden.
Während des Berufspraktikum erhält der Stellesuchende weiterhin die Leistungen der Sozialhilfe zuzüglich eines Erwerbsunkostenbeitrages.
Voraussetzungen für den Berufspraktikumseinsatz sind:
- Im Vermittlungs-Pool des Kantonalen Sozialdiensts gemeldet
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Keine gravierenden Lücken in den definierten Kernkompetenzen
- Bereitschaft des Stellensuchenden, sich voll zu engagieren.
Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgebende
Einarbeitungszuschüsse sollen Sozialhilfebeziehenden die berufliche Integration und eine möglichst nachhaltige Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit der Ausrichtung solcher Zuschüsse an Arbeitgebende wird in erster Linie die unbefristete und dauerhafte Anstellung angestrebt.
Die Vergütung ist abgestuft und beträgt maximal 60 % des Bruttolohnes in den ersten zwei Monaten, maximal 40 % in den beiden Folgemonaten und schliesslich maximal 20 % im 5. und 6. Monat.
Die begünstigte Einarbeitung dauert höchstens sechs Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann sie bis auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden.
Die Dauer der Bezugsphase richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Arbeitgebenden und ist abhängig von der Berufs- und Branchenerfahrung des Arbeitnehmenden.