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Öffentliche SozialhilfeDie Sektion Öffentliche Sozialhilfe des Kantonalen Sozialdienstes beschäftigt sich mit den verschiedensten Aspekten der Sozialhilfe. Massgebliche Grundlage dafür ist das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV).Neben der materiellen und immateriellen Hilfe werden im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz auch Massnahmen zur sozialen Prävention wie etwa die Elternschaftsbeihilfe oder die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder geregelt. Im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe obliegen dem Kantonalen Sozialdienst insbesondere folgende Aufgaben:
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