Kantonaler Sozialdienst

Öffentliche Sozialhilfe

Die Sektion Öffentliche Sozialhilfe des Kantonalen Sozialdienstes beschäftigt sich mit den verschiedensten Aspekten der Sozialhilfe. Massgebliche Grundlage dafür ist das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV).
 
Neben der materiellen und immateriellen Hilfe werden im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz auch Massnahmen zur sozialen Prävention wie etwa die Elternschaftsbeihilfe oder die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder geregelt.
 
Im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe obliegen dem Kantonalen Sozialdienst insbesondere folgende Aufgaben:


  • Beratung von Gemeinden, Behörden und Institutionen
  • Amtsverkehr mit Gemeinden, anderen Kantonen, dem Bund und dem Ausland
  • Planung, Förderung und Koordination privater und öffentlicher sozialer Tätigkeiten im Kanton
  • Weiterbildung der in der Sozialhilfe tätigen Personen sowie der Mitglieder der Sozialbehörden
  • Führung von Statistiken mit den Gemeinden

Allgemeines

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