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Schutz und Rechte des Opfers im Strafverfahren
Dem Opfer stehen verschiedene Verfahrensrechte zu, zum Beispiel:
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Es kann sich bei der Befragung durch eine Vertrauensperson begleiten lassen, wenn es als Zeuge oder als Auskunftsperson befragt wird.
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Es kann Aussagen verweigern, die seine Intimsphäre betreffen.
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Bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität kann es verlangen, dass die Befragung durch eine Person gleichen Geschlechts erfolgt.
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Es kann verlangen, dass auf eine Begegnung mit der angeschuldigten Person verzichtet wird.
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Es kann sich im Strafverfahren beteiligen sowie seine Zivilansprüche geltend machen und beurteilen lassen.
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