Kantonaler Sozialdienst

Schutz und Rechte des Opfers im Strafverfahren

Dem Opfer stehen verschiedene Verfahrensrechte zu, zum Beispiel:

  • Es kann sich bei der Befragung durch eine Vertrauensperson begleiten lassen, wenn es als Zeuge oder als Auskunftsperson befragt wird.
  • Es kann Aussagen verweigern, die seine Intimsphäre betreffen.
  • Bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität kann es verlangen, dass die Befragung durch eine Person gleichen Geschlechts erfolgt.
  • Es kann verlangen, dass auf eine Begegnung mit der angeschuldigten Person verzichtet wird.
  • Es kann sich im Strafverfahren beteiligen sowie seine Zivilansprüche geltend machen und beurteilen lassen.

 



Allgemeines

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