Kantonaler Sozialdienst

Was ist Opferhilfe?

Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, haben Anspruch auf Hilfe.





Das revidierte Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft

Opfer von Straftaten können innert fünf Jahren (bisher zwei) ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung einreichen (gilt bereits rückwirkend für Straftaten ab 1.1.2007). Die Höhe der Genugtuung wird begrenzt. Wer im Ausland Opfer wurde, hat nun keinen Anspruch mehr auf Entschädigung und Genugtuung. Dies sind die wichtigsten Neuerungen des revidierten Opferhilfegesetzes.

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Allgemeines

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