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Asylsuchende im Kanton AargauHauptaufgaben / RechtsgrundlagenDer Bund ist für den Empfang der Asylsuchenden im Rahmen der Bundesempfangsstellen, für das eigentliche Asylverfahren, das im Asylentscheid gipfelt und für die Vollzugsunterstützung(Papierbeschaffung und Identitätsklärung) zuständig. Die Betreuung, die Unterbringung, Teile der Befragung zu den Asylgründen und der Vollzug der Wegweisung obliegt den Kantonen. Die Fürsorge wird nach dem Gesetz über die Öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG), § 16-19 ausgerichtet. Die Einzelheiten sind in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung |