Kantonaler Sozialdienst

Asylsuchende im Kanton Aargau

Hauptaufgaben / Rechtsgrundlagen

Aufgabe des Kantons
Der Bund ist für den Empfang der Asylsuchenden im Rahmen der Bundesempfangsstellen, für das eigentliche Asylverfahren, das im Asylentscheid gipfelt und für die Vollzugsunterstützung
(Papierbeschaffung und Identitätsklärung) zuständig. Die Betreuung,
die Unterbringung, Teile der Befragung zu den Asylgründen und der
Vollzug der Wegweisung obliegt den Kantonen.


Rechtsgrundlagen
Die Fürsorge wird nach dem Gesetz über die Öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG), § 16-19 ausgerichtet.

Die Einzelheiten sind in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung
(SPV), §18-19 geregelt.



Allgemeines

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