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Abteilung Sonderschulung, Heime und WerkstättenDie Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten ist verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von Einrichtungen, die Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen oder in familiären oder sozialen Notlagen erbringen und gemäss Betreuungsgesetz anerkannt sind.Wir sind Ansprechpartner für die Einrichtungen, beraten zuweisende Stellen und Behörden bei Platzierungs- und Finanzierungsfragen und sind Ansprechstelle für Anliegen und Fragen zum Behindertenbereich allgemein. Im Weiteren sind wir zuständige Behörde für die Erteilung von Betriebsbewilligungen und die Aufsicht gemäss den Bestimmungen der Betreuungsgesetzgebung. Organigramm >> AktuellNeues Erhebungsformular SprachheilunterrichtDas neue Erhebungsformular Sprachheilunterricht steht ab sofort zur Verfügung und muss bis spätestens 10. Juli 2010 eingereicht, bzw. elektronisch versandt werden. Es ersetzt das alte Erhebungsformular. Bitte lesen Sie die Anleitung zum Erhebungsformular aufmerksam durch.Verwandte ThemenSonderschulung, Heime, Werkstätten: Gesetzliche Grundlagen (ab 01.01.2007)
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