Sonderschulung, Heime und Werkstätten

Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung

Sind Sie in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen? Somit haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Die Begleitperson muss in der Lage sein, Ihnen während der ganzen Reise behilflich zu sein.

Die Begleiterkarte ist auf den "Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen" gültig. Auskunft über den detaillierten Gültigkeitsbereich erhalten sie im Call Center Handicap oder an den Verkaufsstellen. Wenn sie auf Strecken mit Selbstkontrolle ohne gültigen Fahrausweis reisen, genügt das Vorweisen der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung nicht, um von der Zahlung des Selbstkontrollzuschlages befreit zu sein. Einzig Personen mit einer Behinderung, denen die Bedienung eines Billettautomaten nicht zugemutet werden kann, haben keinen Zuschlag, sondern lediglich den entsprechenden Fahrpreis zu bezahlen.

Die Ausweiskarten 2005 − 2008 haben ihre Gültigkeit per 31. Dezember 2008 verloren. Für die Erneuerung der Ausweiskarten 2009 − 2012 ist nebst einem neueren Passfoto auch ein neues "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" notwendig.

Im Ablaufprozess sind alle Punkte für den Erhalt/Bezug einer «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» beschrieben. Das Attestformular - nötig für das Arztzeugnis - können Sie herunterladen und ausdrucken.

http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/services/wissen/handicap.htm


attestformular.pdf (95.91 KB) Ärztliches Attest für eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung

Ausgefülltes Formular bitte mit aktuellem Passfoto an folgende Adresse senden:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Empfang Behmen II Süd
Bachstrasse 15
5001 Aarau


Allgemeines

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