Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen

Zuständigkeit

Inhaltlich:

Die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen ist zuständig, wenn Sie den Eindruck haben, an Ihrem Arbeitsplatz wegen Ihres Geschlechtes diskriminiert zu werden: zum Beispiel im Lohn, in der Weiterbildung, bei Beförderungen, bei der Aufgabenzuteilung, bei Zulagen oder Entschädigungen, bei sexueller Belästigung, oder weil Ihnen aus diskriminierenden Gründen gekündigt worden sei.

Formell:

Die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen ist zuständig für sämtliche privatrechtlichen sowie alle öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse mit Arbeitsort im Kanton Aargau. Ausgenommen sind Angestellte des Kantons Aargau. Diesen steht die Schlichtungskommission für Personalfragen offen.



Allgemeines

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