Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen

Begehren

Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, reichen Sie bei der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen ein schriftliches Begehren ein. Sie können dazu das untenstehende Formular verwenden, welches Sie handschriftlich unterzeichnen müssen. Also senden Sie es bitte nicht per e-mail.

Inhalt des Begehrens:

Sie können verlangen, dass
  • die Diskriminierung, die Sie geltend machen, verboten, beseitigt oder festgestellt werden soll;
  • bei Lohnungleichheit der geschuldete Lohn zu zahlen sei;
    Sie bei diskriminierender Nichtanstellung entschädigt werden sollen (zwischen einem und drei Monatslöhnen);
  • Sie bei diskriminierender Kündigung oder infolge sexueller Belästigung entschädigt werden sollen (zwischen einem und sechs Monatslöhnen).

Form des Begehrens:


In Ihrer schriftlichen Eingabe schildern Sie, welche Art von Diskriminierung Sie Ihrer Meinung nach erlitten haben und stellen Ihr konkretes Begehren.


flyer_gleichstellung_im_erwerbsleben_bkas.pdf (190.31 KB) Gesuch um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäss Gleichstellungsgesetz

Allgemeines

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