Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen

Gesetzlicher Auftrag

Das Gleichstellungsgesetz aus dem Jahre 1996 verbietet es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund ihres Geschlechts direkt oder indirekt zu benachteiligen. Alle Kantone sind verpflichtet, eine Schlichtungsstelle einzurichten, die in Streitfällen die Parteien berät und versucht, eine Einigung zu erreichen.

Umsetzung im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau ist die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen (SSGF) dafür zuständig, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, zu behandeln. Aufgrund schriftlicher Unterlagen und einer Verhandlung am runden Tisch wird versucht, eine Lösung des Problems zu finden, der alle Beteiligten zustimmen können. Die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen ist neutral und vertritt keine Parteiinteressen. Sie fällt keine Urteile. Sollten die Vermittlungsbemühungen erfolglos sein, können sich die Betroffenen an das zuständige Gericht wenden.

Allgemeines

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