Schlichtungskommission für Personalfragen

Aufgabe

Das Personalgesetz und das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen des Kantons Aargau verlangen, dass in personalrechtlichen Streitigkeiten als erster Verfahrensschritt ein verwaltungsinternes Schlichtungsverfahren durchgeführt wird. Dafür wurde im Jahr 2001 die Schlichtungskommission für Personalfragen geschaffen.



Aufgabe der Schlichtungskommission ist es in erster Linie, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Wenn dies nicht gelingt, gibt die Schlichtungskommission eine schriftlich begründete Empfehlung ab.



Die Schlichtungskommission ist neutral und vertritt keine Parteiinteressen. Sie berät die Parteien zu (formal)rechtlichen Fragen, nimmt aber keine Beurteilung einer Sachlage vor, welche ihr von einer Seite geschildert wird, solange keine Stellungnahme der Gegenpartei vorliegt. Die Schlichtungskommission ist keine Ombudsstelle. Bei allgemeinen personalrechtlichen Fragen, welche nicht einen hängigen Fall betreffen, können Sie sich an die Personalverantwortlichen der Departemente respektive an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in der Sektion Personaldienst Lehrpersonen des BKS (Sekretariat: 062 835 20 88) wenden. Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der Staatskanzlei können sich auch an die Abteilung Personal + Organisation des Departementes Finanzen und Ressourcen, Frau Sonja Eisenring, Fürsprecherin (Tel. 062 835 25 05), wenden.



Allgemeines

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