Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR)
Rechtserlass
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Verordnung
über die Schulgelder für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler an den kantonalen Mittelschulen und Studierende an der
Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene

Vom 12. Februar 1997

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 13 Abs. 2 des Dekrets über die Organisation der Mittelschulen vom 20. August 1991 1) und auf § 9 Abs. 3 des Dekrets über die Errichtung und Organisation der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene vom 20. August 1991 2),

beschliesst:

§ 1
Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt das persönliche Schulgeld für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler an den Maturitäts- und Diplomabteilungen der aargauischen Mittelschulen im Sinne von § 1 der Verordnung über die Mittelschulen (Mittelschulverordnung) vom 28. Juni 1995 3) sowie für ausserkantonale Studierende an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene.
2 Interkantonale Schulgeldabkommen bleiben vorbehalten.

§ 2
Persönliches Schulgeld
1 Schülerinnen und Schüler an den Maturitäts- und Diplomabteilungen aargauischer Mittelschulen, deren Wohnsitz im Sinne der Fachhochschulvereinbarung 4) sich ausserhalb des Kantons Aargau befindet, haben ein persönliches Schulgeld von Fr. 1'000.– pro Semester zu entrichten. 5)
2 Studierende an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene, deren Wohnsitz im Sinne der Fachhochschulvereinbarung sich ausserhalb des Kantons Aargau befindet, haben ein persönliches Schulgeld von Fr. 3'000.– pro Semester zu entrichten. 6)
3 Bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere in sozialen Härtefällen, kann das Departement Bildung, Kultur und Sport einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden das persönliche Schulgeld ermässigen oder sogar ganz erlassen. 7)

§ 3
Fälligkeit 8)
1 … 9)
2 Das Schulgeld wird in jedem Fall zu Beginn des jeweiligen Semesters fällig.

§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. August 1997 in Kraft.

    
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
ags.sar@ag.ch.
    
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