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Phasen der RechtssetzungDas aargauische Recht kennt folgende, für den Regierungsrat relevanten Rechtssetzungsformen: Verfassung, Gesetz, Dekret und Verordnung. Die Rechtssetzungsprojekte durchlaufen bei allen Rechtssetzungsformen folgende Phasen:1. Impulsphase 2. Konzeptphase 3. Entwurfphase Bei Revision der Verfassung und bei Gesetzen folgt die 4. Vernehmlassungsphase Anschliessend durchlaufen sie, wie auch die Dekrete, das 5. Parlamentarische Verfahren Nach dem politischen Beschluss über die neuen oder geänderten Rechtssätze müssen diese in die letzte Phase der Rechtssetzung 6. Inkraftsetzung/Publikation |