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Rechtsetzung im Kanton AargauStaatliche Rechtssätze haben Auswirkungen auf uns alle, sowohl in unserem Privatleben, in Wirtschaft und Politik. In wohlhabenden Gesellschaften besteht eine konstante Nachfrage nach mehr Regulierung zum Schutz von Umwelt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Konsumentinnen oder Konsumenten.Aber wo Rechtssätze schlecht konzipiert, zu kompliziert oder unverständlich formuliert sind, können sie übermässige Kosten verursachen und die Produktivität der Wirtschaft behindern. Eine Aufgabe des Regierungsrats ist es, die verschiedenen Interessen auszubalancieren, sie angemessen zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Regulierungen oder Deregulierungen die Betroffenen nicht übermässig treffen. Dazu muss er sichergestellen, dass die geschaffenen Normen tatsächlich notwendig, fair, wirksam, volkswirtschaftlich tragbar sind und dadurch ein grosses Mass an Vertrauen der Öffentlichkeit geniessen. Ein methodisches Vorgehen ist unerlässlich, um all diese Anforderungen an die kantonale Rechtssetzung erfüllen zu können. Mit seinen Richtlinien der Rechtssetzung hat der Regierungsrat den Mitarbeitenden des Kantons ein Hilfsmittel in die Hand gegeben, mit dem sie die Aufgabe der Rechtssetzung zum Wohl des Kantons und seiner Bevölkerung noch besser erfüllen können. Mit ihrer konsequenten Anwendung wird wichtigen Beitrag zur Erreichung der regierungsrätlichen Vision eines Kantons mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und hoher Lebensqualität geleistet. Die Richtlinien der Rechtssetzung können Sie unter „Downloads“ elektronisch beziehen oder beim Rechtsdienst des Regierungsrats in gedruckter Form bestellen. |