Planungshierarchie der Regierungsratsgeschäfte
In der Planhierarchie steht das Entwicklungsleitbild an oberster Stelle. Es ist das strategische Planungsinstrument des Regierungsrats. Ein Planungsbericht wird dann für einen Aufgabenbereich erstellt, in dem es zu wesentlichen Änderungen oder zu neuen Aufgaben kommt.
Während das ELB als regierungsrätliches Planungsinstrument dem Grossen Rat ausschliesslich zur Kenntnisnahme unterbreitet wird, hat das Parlament den Planungsbericht zu genehmigen.
Auf Basis seiner Langfristplanung (ELB) leitet der Regierungsrat die Mittel-fristplanung ab, den Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Dieser umfasst einen Planungszeitraum von vier Jahren und basiert auf 43 Aufgabenbereichen. Planjahr 1 ist das Budget. Der AFP ist durch den Grossen Rat jährlich zu genehmigen.
Verfeinert wird diese Planhierarchie schliesslich durch die Produktgruppen- und Produktpläne, die auf der Departements- und Abteilungsstufe die politischen Zielvorgaben von Parlament und Regierung noch detaillierter "herunter-brechen“.
Die Umsetzung des Entwicklungsleitbilds erfolgt also primär im Aufgaben- und Finanzplan und damit in den Departementen und Abteilungen.