Rechtsabteilung

Finanzierung von Erschliessungsanlagen

Musterreglement: Vollzugshilfe – Vereinheitlichung der kommunalen Reglemente
 
Das BauG beschränkt sich bezüglich der Finanzierung von Erschliessungsanlagen auf einen Gesetzgebungsauftrag an die Gemeinden. Es verzichtet damit auf eine umfassende, kantonale Finanzierungsordnung. Die Gemeinden müssen das direkt anwendbare Recht in Form eines Reglements, das von der Gemeindeversammlung oder vom Einwohnerrat zu beschliessen ist, selber schaffen. Das Musterreglement soll einerseits den Gemeinden als Hilfsmittel dienen, andererseits soll es zur Vereinheitlichung der kommunalen Reglemente beitragen. Es kann sodann bei unklaren oder unvollständigen kommunalen Reglementen als Auslegungshilfe dienen. Das Musterreglement ist keine subsidiär geltende Ersatzordnung.
 
Das Musterreglement gilt sinngemäss auch für Gemeindeverbände, soweit sie selber Erschliessungsträger sind.


musterreglement_erschliessungsfinanzierung.doc (586.5 KB) musterreglement_erschliessungsfinanzierung.pdf (265.29 KB) Musterreglement Erschliessungsfinanzierung

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen