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Bei der Raumplanung achten die Behörden auf verschiedene Grundsätze: Die Landschaft ist zu schonen, die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen, für die öffentlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Bauten sind sachgerechte Standorte zu bestimmen. Dabei haben Bund, Kantone und Gemeinden ganz unterschiedliche Aufgaben. Diese Vielfalt widerspiegelt sich auch in unseren Themen.
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