Ablaufschema allgemeine Nutzungsplanung (§§ 22 ff. BauG)
Das Verfahren zur Änderung oder Neufestlegung von Bauzonen, Zonen im Kulturland oder der Bau- und Nutzungsordnung ist im kantonalen Baurecht vorgegeben. Dem Ablaufschema sind die wichtigsten Verfahrensschritte zur Anpassung der allgemeinen Nutzungsplanung, deren Abhängigkeit und die Zuständigkeiten zu entnehmen. Anzahl Seiten: 1 Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Ablaufschema allgemeine Nutzungsplanung bei unwesentlichen Änderungen (§ 25 Abs. 3 lit. b BauG)
Unwesentliche Änderungen der Nutzungsplanung (vgl. § 4a ABauV) können in einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Dem Ablaufschema sind die wichtigsten Verfahrensschritte, deren Abhängigkeit und die Zuständigkeiten zu entnehmen. Anzahl Seiten: 1 Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Ablaufschema Sondernutzungspläne (SNP; §§ 16 ff. BauG)
Das Verfahren für den Erlass oder die Änderung von Erschliessungs- und Gestaltungsplänen ist im kantonalen Baurecht vorgegeben. Dem Ablaufschema sind die wichtigsten Verfahrensschritte der Sondernutzungsplanung, deren Abhängigkeit und die Zuständigkeiten zu entnehmen. Anzahl Seiten: 1 Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Ablaufschema Verfahrenskoordination Richtplanung - Nutzungsplanung (§ 4b ABauV)
Ist für eine Nutzungsplanungsabsicht eine Richtplananpassung notwendig, so können die Verfahren weitgehend parallel geführt werden. Dem Ablaufschema sind die wichtigsten Verfahrensschritte, deren gegenseitige Abhängigkeit und die Zuständigkeiten zu entnehmen. Anzahl Seiten: 1 Erscheinungsjahr: 2003, Stand: 09.2011
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Einkaufszentren und Fachmärkte - Vollzugshilfe für die Richt- und Nutzungsplanung
Die Vollzugshilfe für die Richt- und Nutzungsplanung zu Einkaufszentren und Fachmärkten ist aufgrund der am 22. Juni 2010 durch den Grossen Rat beschlossenen Richtplananpassung zu Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen in Überarbeitung.
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Empfehlung für Planungsberichte nach Art. 47 RPV
Der Planungsbericht orientiert über Ziel, Zweck, Inhalt und Begründung von Planungsvorlagen. Als wichtigste Informationsgrundlage jeder Planung ist er bundesrechtlich gefordert (Art. 47 RPV). Die Empfehlung unterstützt dessen Erarbeitung und die Ausarbeitung vollständiger und zweckmässiger Planungen. Sie ist für Allgemeine Nutzungsplanungen und für Sondernutzungsplanungen verwendbar. Anzahl Seiten: 8 (mit Beilagen) Erscheinungsjahr: 2007, Stand: 09.2011
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Empfehlung Hochwasser
Die Empfehlung unterstützt die Gemeindebehörden und Planenden bei der im Richtplan geforderten Umsetzung der Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung. Sie erläutert die wichtigsten Grundlagen und ein mögliches Vorgehen. Anzahl Seiten: 4 Erscheinungsjahr: 2008, Stand 09.2011
Weitere Infos im Register "Gefahrenkarte"
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Empfehlung regionale Abstimmung
Die Empfehlung zur regionalen Abstimmung der Nutzungsplanungen (§ 13 Abs. 1 Baugesetz) gibt den Regionalplanungsverbänden, den Gemeinden und den weiteren Beteiligten Anhaltspunkte zum Inhalt und zum Vorgehen der regionalen Abstimmung. Eine rechtliche Bindung besteht nicht. Anzahl Seiten: 3
Erscheinungsjahr: 2010, Stand: 09.2011
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Genehmigungsdaten der Nutzungspläne
In einer übersichtlichen Tabelle sehen Sie die Daten des Beschlusses der Gemeinde, der Genehmigung durch den Kanton sowie die berücksichtigten Änderungen von Bauzonen- und Kulturlandplan.
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Gestaltungsplan nach § 21 BauG, Empfehlung
Gut gestaltete Überbauungen, einladende Umgebungs- und Freiflächen, attraktive Strassenräume und effiziente Erschliessungen tragen wesentlich zu einer guten Siedlungsqualität bei. Gestaltungspläne sind gut geeignete Instrumente, um lebenswerte Räume zu schaffen. Die Empfehlung unterstützt Gemeindebehörden, Planungsbüros und Interessierte bei der Erarbeitung von Gestaltungsplänen. Anzahl Seiten: 21 Erscheinungsjahr: 2009, Stand: 09.2011
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Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht (BNR)
Das Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht (BNR) fasst die wichtigsten Vorschriften des Bundes und des Kantons Aargau zum Raumplanungs- und Baurecht zusammen. Es enthält zahlreiche ergänzende Informationen zum Zonenplan und zur BNO der Gemeinde. In Überarbeitung. Anzahl Seiten: 162 Erscheinungsjahr: 2003 (2. Auflage)
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Information zur Bauverordnung/IVHB August 2011
Präsentationsfolien der Informationsveranstaltung vom 23./24. August 2011 zur neuen Bauverordnung und zur Anpassung der Bau- und Nutzungsordnungen (BNO) an die IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen). Anzahl Seiten: 83
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Integration der IVHB in die BNO (Empfehlung § 15 BauV)
Arbeitshilfe zur Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) an die Interkantonale Vereinbarung über die Baubegriffe und Messweisen (IVHB) gemäss Vorgabe der Bauverordnung vom 25. Mai 2011. Anzahl Seiten: 45 Erscheinungsjahr: 2011, Stand: 08.2011
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Merkblatt Dachflächenfenster
Das Merkblatt erläutert die Kriterien und die kantonale Praxis für die Beurteilung von Gesuchen für Dachflächenfenstern ausserhalb der Bauzonen und im Bereich der schutzwürdigen Ortsbilder in den Dorfkern- und Altstadtzonen. Anzahl Seiten: 3 Erscheinungsjahr: 2009
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Merkblatt Hochwasser
Umsetzung des Hochwasserschutzes mit der Gefahrenhinweiskarte (Gefahrenkarte noch nicht vorhanden; Beilage zur Arbeitshilfe "Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in der Nutzungsplanung"). Anzahl Seiten: 1 Erscheinungsjahr: 2008
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Merkblatt Solaranlagen
Die Nutzung der Sonnenenergie ist im aktuellen Energieumfeld ein Gebot der Stunde. Durch geschickte architektonische Konzepte bei Neu- und Umbauten können einerseits der Energieverbrauch gesenkt und andererseits die passive Sonnenenergienutzung verbessert werden. Anzahl Seiten: Erscheinungsjahr: 2011 Link zum Merkblatt
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Muster-Bau- und Nutzungsordnung (M-BNO) Volltext (Empfehlung § 15 BauV)
Die Muster-Bau- und Nutzungsordnung (M-BNO) unterstützt die Gemeinden und Planungsfachleute bei der Ausarbeitung der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung. Sie unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung des Baugesetzes mit zugehöriger Bauverordnung (inkl. Interkantonaler Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe IVHB) sowie des kantonalen Richtplans. Die M-BNO kann von Gemeinden und Planungsfachleuten auch als bearbeitbare Version (Word-Datei; ohne Erläuterungstext) per E-Mail bestellt werden. Anzahl Seiten: 78 Erscheinungsjahr: 1996, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.1: Kantonale Grundlagen
Die Abteilung Raumentwicklung stellt der Gemeinde im Rahmen der Beratung nach § 23 BauG eine erläuternde Übersicht über die kantonalen Grundlagen zur Verfügung, damit diese in der Nutzungsplanung korrekt umgesetzt werden können. Die kantonalen Grundlagen sind zu Beginn der Planung bei der Abteilung Raumentwicklung anzufordern. Die Richtlinie orientiert über den Zweck und die Anforderungen an Planungsgrundlagen. Anzahl Seiten: 2 Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.1: Vorlage für die Subventionsabrechnung
Die Vorlage für die Subventionsabrechnung erleichtert die Kostenzusammenstellung nach Abschluss der Planung. Anzahl Seiten: 1 Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.2: Kantonale Beiträge / Subventionsgesuch
Planungen der Gemeinden, welche die berührten kantonalen Interessen umsetzen, werden durch den Kanton gestützt auf § 13 des Baugesetzes (BauG) sowie § 2 des Dekrets über die Beiträge an die Raumplanung vom 15. November 1994 (Beitragsdekret) finanziell unterstützt. Die Vorlage für die Subventionsabrechnung erleichtert die Kostenzusammenstellung nach Abschluss der Planung. Anzahl Seiten: 3 / Beilagen: Gesuchsformular, Übersicht Arbeitsschritte Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.3: Information und Mitwirkung
Die Information und Mitwirkung (Art. 4 RPG, § 3 BauG) dient dazu, die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen. Ein sorgfältig durchgeführtes Mitwirkungsverfahren hilft, zeit- und kostenintensive Rechtsmittelverfahren zu vermeiden, das Verfahren insgesamt kurz zu halten und die Planung breit abzustützen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die weitere Planung erfahrungsgemäss gewinnbringend. Die Richtlinie orientiert über Form und Durchführung der Mitwirkung. Anzahl Seiten: 2 Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.4: Kantonale Vorprüfung
Die Vorprüfung dient der Abstimmung der Nutzungsplanung der Gemeinde mit den kantonalen Anforderungen, damit das beschliessenden Gemeindeorgan und die Genehmigungsbehörde über eine ausgereifte, widerspruchsfreie und rechtmässige Vorlage entscheiden können. Die Richtlinie orientiert über den Ablauf und die notwendigen Vorprüfungsunterlagen. Anzahl Seiten: 2 / Beilage: Begleitblatt Vorprüfungsunterlagen Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.5: Öffentliche Auflage und Einwendungen
Ein korrekt durchgeführtes Auflage- und Einwendungsverfahren trägt wesentlich zur Wahrung der Interessen und zu einem raschen Verfahren bei. Die Richtlinie 1.5 zeigt die notwendigen Schritte auf und enthält einen Mustertext für die Publikation. Anzahl Seiten: 3 / Beilagen: Mustertexte für die Publikation Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 01.2012
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Richtlinie 1.6: Allgemeine Nutzungsplanung: Beschluss, Rechtsschutz und Genehmigung
Der Beschluss der Gemeindeversammlung, das Beschwerde- und das Genehmigungsverfahren sind an verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen gebunden, die in jedem Fall eingehalten sein müssen. Die Richtlinie 1.6 erläutert die notwendigen Schritte und enthält Mustertexte sowie ein Formular für die Genehmigungseingabe. Anzahl Seiten: 3 / Beilagen: Mustertext für Einwendungsentscheid, Mustertext für Publikation, Begleitformular für Genehmigungseingabe Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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Richtlinie 1.7: Sondernutzungsplanung: Beschluss, Rechtsschutz und Genehmigung
Der Beschluss des Gemeinderates, das Beschwerde- und das Genehmigungsverfahren sind an verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen gebunden, die in jedem Fall eingehalten sein müssen. Die Richtlinie 1.7 erläutert die notwendigen Schritte und enthält Mustertexte sowie ein Formular für die Genehmigungseingabe. Anzahl Seiten: 2 / Beilagen: Mustertext für Einwendungsentscheid, Mustertext für Publikation, Begleitformular für Genehmigungseingabe Erscheinungsjahr: 1998, Stand: 09.2011
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