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Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR)Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte einer Teilrevision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) im Bereich Erwachsenenschutz sowie Personen- und Kindesrecht zugestimmt. Aufgrund der hohen Komplexität des neuen Rechts verlangt der Bund die Ablösung der bisherigen Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte) durch interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit drei Mitgliedern. Daneben verfolgt das revidierte Zivilgesetzbuch die Verwirklichung weiterer Anliegen, wie z. B. die Förderung des Selbstbestimmungsrechts, die Einführung der behördlichen Massnahmen nach Mass im Erwachsenenschutz und die Verbesserung des Rechtsschutzes im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung.Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 27. April 2011Botschaft 1. BeratungBotschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 19. Oktober 2011Botschaft 2. BeratungAuslegeordnung vom 4. November 2009Im Jahr 2009 hat eine breit abgestützte Projektgruppe (Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, Justiz, Bezirksämter, von sozialen Institutionen und des Kantons) verschiedene Varianten geprüft, die in der vorliegenden Auslegeordnung in ihren Grundzügen beschrieben und mit einer Kostenschätzung verbunden werden.Anhörungsunterlagen und Fragebogen vom 26. November 2010AnhörungsunterlagenTotalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes - Start der Anhörung (26. November 2010) Unterlagen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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