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Pass 10 - Identitätskarte - Provisorischer PassPass 10 - Kombiangebot (Pass10 und Identitätskarte)Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) zu beantragen → via Internet oder telefonisch:www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28 Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden). Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (Zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen). Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift). Möchten Sie trotzdem ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Passamt zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA). Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt. Gültigkeit Pass 03 / Pass 06Auch nach der Einführung des neuen E-Passes (Pass 10) behalten die Pässe 06 und die Pässe 03 ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Wer also im Besitze eines gültigen Passes ist, muss nicht zwingend einen neuen Pass 10 beantragen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass jedes Land die Einreisebestimmungen für sein Territorium selber festlegt.IdentitätskarteDie Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.Provisorischer PassIn dringenden Situationen, namentlich, wenn· die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht, · Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist) · ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt, kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Passamt Aarau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt. Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber - wie die Erfahrung zeigt - nur in absoluten Notfällen erteilt. EinreisebestimmungenFür Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).Kurzübersicht
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Dem Pass- und Patentamt an der Bleichemattstrasse 1, Aarau stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Bahnhofparking zu benutzen. Besten Dank für Ihr Verständnis |