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Das Patentamt erteilt Bewilligungen, die das Gewerbe der Reisenden betreffen. Unter diesem Gewerbe werden alle kommerziellen Tätigkeiten verstanden, die im Umherziehen ausgeübt werden. Weitere Informationen zum Gewerbe der Reisenden entnehmen Sie bitte dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr
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