Pass- und Patentamt

Das Patentamt erteilt Bewilligungen, die das Gewerbe der Reisenden betreffen. Unter diesem Gewerbe werden alle kommerziellen Tätigkeiten verstanden, die im Umherziehen ausgeübt werden.

Weitere Informationen zum Gewerbe der Reisenden entnehmen Sie bitte dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)



Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 17.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)

Kontakt

Tel. 062 835 19 28
Fax 062 835 19 29
E-Mail passamt@ag.ch

Allgemeines

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