Pass- und Patentamt

Apostille / Überbeglaubigung

Was ist eine Apostille bzw. eine Überbeglaubigung?

Falls ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

Die Apostille ist dabei eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.
Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.

Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung des Pass- und Patentamtes durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.





* Diese Dokumente können vom Pass- und Patentamt nicht beglaubigt werden.


Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Falls Sie ein anderes Dokument haben, welches nicht auf der Liste ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wenn die benötigten Unterschriften eingeholt sind, besteht die Möglichkeit direkt bei uns am Schalter vorbeizukommen oder die Dokumente zu senden. Bitte teilen Sie uns das Bestimmungsland und die Rücksendeadresse mit.

Sollte die Adresse im Ausland liegen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns telefonisch oder passamt@ag.ch in Verbindung zu setzen.


Gebühren



Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 17.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)

Kontakt

Tel. 062 835 19 28
Fax 062 835 19 29
E-Mail passamt@ag.ch

Allgemeines

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