Apostille / Überbeglaubigung
Was ist eine Apostille bzw. eine Überbeglaubigung?
Falls ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.
Die Apostille ist dabei eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.
Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.
Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung des Pass- und Patentamtes durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.
| Art des Dokuments |
Unterschrift die Sie vor der Überbeglaubigung oder Apostille einholen müssen |
| Verträge, Pass- und Identitätskartenkopien, Ausländerausweise und diverse andere Dokumente |
Aargauischer Notar |
Zivilstandsamtliche Dokumente z.B. Geburtsschein, Eheschein, Todesurkunde, Personenstandsausweis |
Zuständiges Regionales Zivilstandesamt |
Dokumente der Gemeinde z.B. Wohnsitzbescheinigung |
Zuständiges Bezirksamt |
| Dokumente ausgestellt von FriedensrichterIn |
Bezirksgericht, anschliessend Obergericht |
| Urteil vom Bezirksgericht |
Obergericht des Kantons Aargau Obere Vorstadt 40 5000 Aarau 062 835 38 50 |
| Ärztliches Dokument |
Kantonsarzt Gesundheitsdepartement Kantonsärztlicher Dienst Bachstrasse 15 5000 Aarau 062 835 29 60 |
| Tierärztliches Dokument |
Kantonstierarzt Gesundheitsdepartement Veterinäramt Obere Vorstadt 14 5000 Aarau 062 835 29 70 |
| Fahrzeugausweis |
Strassenverkehrsamt 5503 Schafisheim 062 886 23 23 |
Maturitätszeugnis, Schuldiplom, Schulzeugnis, Arbeitsbestätigung von Schulsekretariat, Lehrerpatent, Lehrerbesoldung |
Departement Bildung, Kultur und Sport Bachstrasse 15 5000 Aarau 062 835 20 10 |
| Dienstbüchlein (Militär) |
Militärverwaltung des Kantons Aargau Kreiskommando Militär und Bevölkerungsschutz Rohrerstrasse 7 5001 Aarau 062 835 31 00 |
Auszug aus dem Zentralstrafregister* Dokument einer Schweizerischen Vertretung im Ausland (Botschaft, Konsulat)* |
Schweizerische Bundeskanzlei Legalisationen Gurtengasse 5 3003 Bern 031 322 37 69 |
* Diese Dokumente können vom Pass- und Patentamt nicht beglaubigt werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Falls Sie ein anderes Dokument haben, welches nicht auf der Liste ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wenn die benötigten Unterschriften eingeholt sind, besteht die Möglichkeit direkt bei uns am Schalter vorbeizukommen oder die Dokumente zu senden. Bitte teilen Sie uns das Bestimmungsland und die Rücksendeadresse mit.
Sollte die Adresse im Ausland liegen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns telefonisch oder passamt@ag.ch in Verbindung zu setzen.
Gebühren
| Apostille |
CHF 40.00 |
| Überbeglaubigung |
CHF 20.00 |
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 17.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Kontakt
Tel. 062 835 19 28
Fax 062 835 19 29
E-Mail passamt@ag.ch