Pass- und Patentamt
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Pass- und Patentamt
Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau
 
 
Tel.  062 835 19 28
Fax  062 835 19 29


Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).

Reise in und durch die USA
Der E-Pass 06 mit einem elektronisch gespeicherten Gesichtsbild, der seit September 2006 ausgestellt wird, berechtigt zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Sie erkennen diesen Pass auch am ICAO-Logo. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde.

Beachten Sie also: Falls Sie über einen Pass 03 verfügen, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde, können Sie mit diesem ohne Visum in und durch die USA reisen. Mit einem Pass 03, der nach dem 25.10.2006 ausgestellt worden ist, brauchen Sie hingegen für Reisen in und durch die USA ein Visum. Dieses ist bei der US-Botschaft in Bern einzuholen. Dort sind auch detaillierte Informationen zum Thema erhältlich.
Seit dem 1. Juli 2009 akzeptieren die USA den aktuellen provisorischen Schweizer Pass ohne Datenchip nur noch mit einem Visum. Auf dem Umschlag wird der provisorische Pass klar als solcher bezeichnet, und am unteren Rand ist er zusätzlich mit einem weissen Band markiert. Die Regelung gilt für Reisende mit provisorischen Pässen aus allen Ländern, die wie die Schweiz am „Visa-Waiver-Programm“ der USA teilnehmen.
Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erteilen die zuständigen US-Behörden (zum Beispiel die US-Botschaft in Bern)


Die Beantragung und Terminreservation für Pass 10 ist möglich unter:

www.schweizerpass.ch
oder     
Tel. 062 835 19 28


Gebühr/Preis und Gültigkeit

Gebühren / Preis
Alle Preise exklusive Portokosten
 
Identitätskarte
(IDK)
 
Pass 10
Kombi
(Pass 10
und IDK)

provisorischer Pass

 

CHF

CHF

CHF

CHF

Kinder und Jugendliche bis zum
18. vollendeten Lebensjahr
30.00
60.00
68.00

100.00

Erwachsene
65.00
140.00
148.00

100.00

 
Gültigkeitsdauer der Ausweise
(gemäss Art. 5 der Ausweisverordnung, VAwG) 
 
Erwachsene
(18. Altersjahr zurückgelegt)
Kinder und Jugendliche
(18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt)
Pass 10 und Identitätskarte
10 Jahre
5 Jahre
Provisorischer Pass
Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate
 



Öffnungszeiten
Montag:      08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr                                         
Dienstag:    08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:    08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:       08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr


Das Pass- und Patentamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar.
Es stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung.


So finden Sie uns - Karte hier
 


Allgemeines

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