Pass- und Patentamt

Pass 10 - Identitätskarte - Provisorischer Pass

Pass 10 - Kombiangebot (Pass10 und Identitätskarte)

Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) zu beantragen (via Internet oder telefonisch).

www.schweizerpass.ch
oder
Tel. 062 835 19 28

Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden). Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (Zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen).
 
Anschliessend wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift). Möchten Sie trotzdem ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen und in digitaler Form beigebracht werden (USB-Stick, gängiges Betriebssystem, in einem separaten Ordner und in genügender Auflösung). Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto aufgrund von Bundesvorgaben nicht reduziert werden.
 
Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Passamt zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard).
 
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.



Gültigkeit Pass 03 / Pass 06

Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Identitätskarte

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bis 29. Februar 2012 bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.

Provisorischer Pass

In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben.

Einreisebestimmungen

Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).

Kurzübersicht



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Kontakt

Tel. 062 835 19 28
Fax 062 835 19 29

Parkplatz

Infolge Umbauarbeiten stehen dem Pass- und Patentamt an der Bleichemattstrasse 1, Aarau bis ca. Ende November 2010 nicht genügend Parkplätze zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Bahnhofparking zu benutzen.
Besten Dank für Ihr Verständnis

Allgemeines

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