Informationen zur Pandemie-Vorsorge für das Gesundheitswesen
Im Kanton Aargau ist bei der Pandemie-Vorsorge der Kantonsärztliche Dienst (KAD) für den epidemiologisch-medizinischen Bereich zuständig und der Kantonale Führungsstab für die Vorsorge im öffentlichen Leben. Im Falle eines Pandemieausbruchs wird die Bewältigung der Krise als ausserordentliche Lage durch den Kantonalen Führungsstab (KFS) koordiniert.
Die Vorsorge wird auf folgenden Grundsatzentscheiden aufbauen:
- Im Falle einer Pandemie ist die Betreuung der Erkrankten wenn immer möglich ambulant durchzuführen. Pflegeheime, Rehabilitationskliniken und die stationäre Psychiatrie sollen ihre Pandemiepatienten möglichst selber betreuen. Mit dieser Massnahme soll die Kapazität der Akutspitäler für die Erkrankten mit schwerem Krankheitsverlauf aufrechterhalten werden.
- Im Hinblick auf eine mögliche Pandemie werden keine neuen Intensiv- oder Beatmungsplätze - auch nicht für Kinder - geschaffen. Im Krisenfall wird die bestehende medizinische Infrastruktur den Bedürfnissen angepasst.
- Es werden keine neuen, speziellen "Fieberkliniken" aufgebaut. Die Behandlung der Erkrankten erfolgt im Rahmen der bestehenden Angebote der Gesundheitsversorgung. Ebenso erfolgt die Verschreibung und Abgabe von antiviralen Medikamenten zur Therapie der Erkrankten auf dem heute üblichen Weg (Rezeptierung und Einlösen des Rezeptes in der öffentlichen Apotheke oder Abgabe im Notfall durch die Ärzteschaft).
- Für die Prophylaxe von Berufspersonen von Schlüsselfunktionen des öffentlichen Lebens wird die Beschaffung von Atemschutzmasken und von Tamiflu® geprüft.
- Um während einer Pandemie das gesellschaftliche Leben zu gewährleisten, wird die Sicherstellung der relevanten Funktionen (u.a. Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung) mit den zuständigen Stellen vorbereitet.
Als Anlaufstelle für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen bei einer Grippepandemie steht während den Büro-zeiten ein Single Point of Contact (SPOC) zur Verfügung. Es ist dies der Kantonsärztliche Dienst (KAD) des Departements Gesundheit und Soziales.
Telefon 062 835 29 60
E-Mail kantonsarzt@ag.ch
Schreiben an die Spitalleitungen im Kt AG vom 30.11.2006
Schreiben KAD an die niedergelassene Ärzteschaft im Kt AG
vom 30.11.2006
Schreiben KAD an die Spitexorganisationen des Kt AG vom 30.11.2006
Schreiben KAD an die Pflegeheimleitungen im Kt AG vom 30.11.2006
Schreiben KAD an die Gemeindekanzleien vom 30.11.2006