Pandemievorsorge

Informationen zur Pandemie-Vorsorge für die Gemeinden

Im Fall des Ausbruchs einer Grippepandemie ist davon auszugehen, dass das öffentliche Leben stark beeinträchtigt wird. Während einer Pandemiewelle von 12 Wochen rechnet man derzeit damit, dass jeden Tag mindestens 20 % der Arbeitnehmenden der Arbeit fernbleiben. Während zwei bis drei Wochen werden ca. 35 % abwesend sein, dies aufgrund von Krankheit, Betreuungsaufgaben und Vermeidung einer Ansteckung.

Kritische Einrichtungen oder Institutionen in den Gemeinden für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens sind:

  • Gemeinderat (Exekutive);
  • Verwaltung (alle Abteilungen);
  • Regionales Führungsorgan (RFO, Führungsinstrument der Gemeinden);
  • Polizei (Ordnung und Sicherheit);
  • Feuerwehr (Rettung und Schadenwehr);
  • Gesundheitswesen;
  • Technische Betriebe (Energie- und Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung);
  • Bauamt (Kehrichtabfuhr, Strassenunterhalt, etc.);
  • Zivilschutz (Unterstützung);
  • Lebensmittel- und Geldversorgung.

Die Vorbereitungsarbeiten sind selbstverständlich in jeder Organisationseinheit je nach Aufgaben, Grösse und Standort stark unterschiedlich. Bei der Planung sollten Sie sich unter anderem die nachstehenden Punkte berücksichtigen:

Organisatorisches

  • Bildung eines Pandemieteams;
  • Untersuchung interner Strukturen und Abläufe;
  • Festlegung derjenigen Bereiche, deren Funktion im Pandemiefall aufrechterhalten werden muss;
  • Festlegung derjenigen Bereiche, deren Funktion im Pandemiefall teilweise aufrechterhalten werden muss;
  • Festlegung derjenigen Bereiche, deren Funktion im Pandemiefall eingestellt werden kann;
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Zulieferbetriebe.

Massnahmen und Kommunikation

  • Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmittel, Plexiglasscheiben usw. (siehe weiter unten);
  • Prüfung von Raumlüftung/Klimaanlage auf Gefahr der Virenverbreitung;
  • Schaffung der Möglichkeit für die Arbeit von Zuhause;
  • Festlegung des Vorgehens bei Erkrankung eines/r Mitarbeiters/in;
  • Umsetzung des "Social distancing" (zum Beispiel Einführung von Schichtplänen in Grossraumbüros, Schliessung von Verpflegungs- und Pausenräumen);
  • Sicherstellung der internen und externen Kommunikation.

Als Anlaufstelle für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Öffentlichen Lebens bei einer Grippepandemie steht den Gemeinden während den Bürozeiten ein Single Point of Contact (SPOC) zur Verfügung. Es ist dies die Sektion Katastrophenvorsorge der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Departements Gesundheit und Soziales.

Telefon 062 835 31 53

E-Mail katavo.amb@ag.ch



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schreiben_rr_an_gemeinden_2009-01-14_v10.pdf (659.73 KB) Schreiben Regierungsrat an die Gemeinden vom 14.01.2009

schreiben_rr_an_gemeinden_2007-09-24.pdf (49.04 KB)

Schreiben Regierungsrat an die Gemeinden vom 24.09.2007


faktenblatt_kad_grippepandemie_v1_2.pdf (100.31 KB) Faktenblatt zu medizinischen und epidemiologischen Aspekten
der Grippepandemie (Beilage Schreiben vom 24.09.2007)

Allgemeines

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