Obergericht

Die Obergerichtskasse

Die Obergerichtskasse führt die Buchhaltung des Straf-, Zivil-, Verwaltungs-, Versicherungs-, und des Handelsgerichts. Insbesondere ist sie für

  • die Verwaltung der eingeholten Kostenvorschüsse
  • die Abrechnungen der einzelnen Verfahren
  • den Zahlungsverkehr
  • das Mahn- und Inkassowesen

zuständig.



Allgemeines

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