Die Obergerichtskasse
Die Obergerichtskasse führt die Buchhaltung des Straf-, Zivil-, Verwaltungs-, Versicherungs-, und des Handelsgerichts. Insbesondere ist sie für
- die Verwaltung der eingeholten Kostenvorschüsse
- die Abrechnungen der einzelnen Verfahren
- den Zahlungsverkehr
- das Mahn- und Inkassowesen
zuständig.