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Vormundschaftskammer
Die Kammer für Vormundschaftswesen ist eine zweitinstanzliche, kantonale vormundschaftliche Aufsichtsbehörde. Sie ist in gesetzlicher Doppelfunktion Aufsichts- und Beschwerdeinstanz in den Rechtssachen des Vormundschafts- und Kindesrechts, für die das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) die vormundschaftlichen Behörden zuständig erklärt. Sie beaufsichtigt die Amtstätigkeit der ihrer Aufsicht unterstehenden vormundschaftlichen Aufsichtsbehörden (Bezirksämter), Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte) und der von diesen zur Führung von Kindesschutz- und vormundschaftlichen Massnahmen eingesetzten Vormünder, Beiräte und Beistände. Sie beurteilt Beschwerden, die sich gegen Entscheide der unteren vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde richten welche, gegen Anordnungen eines Vormunds, Beirats oder Bestandes bzw. gegen Beschlüsse der Vormundschaftsbehörde gefällt wurden
Kammer für Vormundschaftswesen: Marbet Guido, Oberrichter, Präsident Lienhard Jürg, Oberrichter Six Jann, Oberrichter
Hunziker Doris, Obergerichtsschreiberin Lindner Matthias, Obergerichtsschreiber
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