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Das Handelsgericht
Der Kanton Aargau hat mit dem Handelsgericht ein Spezialgericht für die Beurteilung handelsrechtlicher Streitigkeiten. Das Handelsgericht ist die einzige und letzte kantonale Instanz für die in seine Zuständigkeit fallenden Streitsachen. Es setzt sich zusammen aus zwei Oberrichtern als Präsident und Vizepräsident, vier Ersatzrichtern als deren Stellvertreter sowie 12 Handelsrichtern, welche die wichtigsten Handels-, Industrie- und Gewerbezweige des Kantons vertreten (Liste der Handelsrichter). Handelsgerichte gibt es in der Schweiz lediglich in vier Kantonen (neben dem Kanton Aargau in Bern, St. Gallen und Zürich). Ziel der handelsgerichtlichen Spezialgerichtsbarkeit ist einerseits die rasche Erledigung der Handelsstreitigkeiten, andererseits die fachmännische Beurteilung der Streitigkeiten durch die Fachrichter.
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