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1. Wann finden welche Verhandlungen statt?
2. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand in einem bestimmten Verfahren? 3. Wo sind Urteile veröffentlicht? 4. Wie bekomme ich ein anonymisiertes Urteil bzw. einen anonymisierten Urteilsauszug, z.B. zu Studienzwecken? 5. Ist ein bestimmter Fall schon rechtskräftig bzw. wann wird er rechtskräftig? 6. Wie bekomme ich eine Rechtskraftbescheinigung? 7. Bei welcher Stelle kann ich die Unterschrift eines Urteils beglaubigen lassen? 8. Wo sind Gesetzestexte, Verordnungen, Dekrete zu beziehen? 9. Können Sie mir einen Anwalt / eine Anwältin empfehlen? 10. Benötigen (ausserkantonale) Anwälte eine Berufsausübungsbewilligung? 11. Wie sind die Öffnungszeiten des Obergerichts? 12. Ist eine fallbezogene Korrespondenz über E-Mail möglich? 1. Wann finden welche Verhandlungen statt?Angaben zu Verhandlungen finden Sie unter Gerichtsverhandlungen.2. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand in einem bestimmten Verfahren?Diesbezügliche Anfragen haben grundsätzlich schriftlich (unter Nachweis der Legitimation) zu erfolgen. Wir können Ihnen weder telefonisch noch auf elektronischem Weg Auskunft erteilen.3. Wo sind Urteile veröffentlicht?Die wichtigsten Urteile des Aargauischen Obergerichts werden in der offiziellen Sammlung der Aargauischen Gerichts- und Verwaltungsentscheide (AGVE) veröffentlicht. Die AGVE kann online unter www.ag.ch/agveonline eingesehen werden.Die Urteile des Bundesgerichts werden im Internet publiziert: www.bger.ch/jurisdiction-recht 4. Wie bekomme ich ein anonymisiertes Urteil bzw. einen anonymisierten Urteilsauszug, z.B. zu Studienzwecken?Es ist ein schriftlich begründetes Gesuch einzureichen unter Nachweis der Legitimation.5. Ist ein bestimmter Fall schon rechtskräftig bzw. wann wird er rechtskräftig?Diesbezügliche Anfragen haben grundsätzlich schriftlich (unter Nachweis der Legitimation) zu erfolgen. Wir können Ihnen weder telefonisch noch auf elektronischem Weg Auskunft erteilen.6. Wie bekomme ich eine Rechtskraftbescheinigung?Es ist der Entscheid im Original oder in Kopie an das Gericht, welches den Entscheid gefällt hat, einzusenden. Die Bescheinigung wird direkt auf dem Entscheid angebracht und dem Gesuchsteller retourniert. Nach vorgängiger telefonischer Anmeldung, kann die Rechtskraftbestätigung während der Büroöffnungszeiten auch persönlich eingeholt werden.7. Bei welcher Stelle kann ich die Unterschrift eines Urteils beglaubigen lassen?Zuständig für die Beglaubigung ist das Sekretariat der Justizverwaltung(Tel. 062 835 38 49) Zuständig für eine Apostille ist das Sekretariat des Passamtes(Bleichmattstrasse 1, 5001 Aarau, Tel. 062 835 19 28) 8. Wo sind Gesetzestexte, Verordnungen, Dekrete zu beziehen?Gesetze, Verordnungen und Dekrete können bei der Staatskanzlei (Tel. 062 835 12 70) bezogen werden. Ebenso sind sie im Internet abfragbar. http://www.ag.ch/sar9. Können Sie mir einen Anwalt / eine Anwältin empfehlen?Das Obergericht darf keine bestimmten Anwälte empfehlen. Es kann aber auf das Sekretariat des Aargauischen Anwaltsverbandes verwiesen werden (Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau, Tel. 062 823 40 50, Fax 062 823 40 51, E-Mail: info@anwaltsverband-ag.ch). Ebenso ist auf der Homepage des Anwaltsverbandes eine Liste der Anwälte abrufbar. www.anwaltsverband-ag.ch.10. Benötigen (ausserkantonale) Anwälte eine Berufsausübungsbewilligung?Nein, seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältin-nen und Anwälte (BGFA) genügt es, wenn sie im Anwaltsregister des Kantons, in welchem sie ihr Büro haben, eingetragen sind.Bei weiteren Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen die Anwaltskommission zur Verfügung (Tel. 062 835 38 57). 11. Wie sind die Öffnungszeiten des Obergerichts?Mo bis Fr: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr(ausser an kantonalen Feiertagen und Aarauer Maienzug) 12. Ist eine fallbezogene Korrespondenz über E-Mail möglich?Nein, es werden keine fallbezogenen Korrespondenzen über E-Mail geführt. |