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Häufige Fragen
Besuchsaufenthalt
Wie lange ist ein Besuchs- oder Touristenaufenthalt in der Schweiz möglich?
Wie ist das Vorgehen für Besuchsaufenthalte von Personen aus visumpflichtigen Ländern?
Kann ein Besuchsaufenthalt über drei Monate hinaus verlängert werden?
Darf während des Besuchs- oder Touristenaufenthalts gearbeitet werden?
Der Aufenthalt ist maximal einmal drei Monate innert eines Zeitraums von sechs Monaten möglich.
Das Vorgehen ist im Merkblatt "Besuchsaufenthalt für visumpflichtige Ausländerinnen und Ausländer" (Merkblatt A720) beschrieben.
Dies ist auf Gesuch hin nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn Besuchende aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sind (Arztzeugnis notwendig).
Nein. Hingegen ist es möglich, eine Schule (z.B. Sprachschule) zu besuchen.
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