Migrationsamt

Häufige Fragen

Besuchsaufenthalt

Wie lange ist ein Besuchs- oder Touristenaufenthalt in der Schweiz möglich?

Wie ist das Vorgehen für Besuchsaufenthalte von Personen aus visumpflichtigen Ländern?

Kann ein Besuchsaufenthalt über drei Monate hinaus verlängert werden?

Darf während des Besuchs- oder Touristenaufenthalts gearbeitet werden?

Wie lange ist ein Besuchs- oder Touristenaufenthalt in der Schweiz möglich?

Der Aufenthalt ist maximal einmal drei Monate innert eines Zeitraums von sechs Monaten möglich.

Zum Seitenbeginn springen

Wie ist das Vorgehen für Besuchsaufenthalte von Personen aus visumpflichtigen Ländern?

Das Vorgehen ist im Merkblatt "Besuchsaufenthalt für visumpflichtige Ausländerinnen und Ausländer" (Merkblatt A720) beschrieben.

Zum Seitenbeginn springen

Kann ein Besuchsaufenthalt über drei Monate hinaus verlängert werden?

Dies ist auf Gesuch hin nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn Besuchende aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sind (Arztzeugnis notwendig).

Zum Seitenbeginn springen

Darf während des Besuchs- oder Touristenaufenthalts gearbeitet werden?

Nein. Hingegen ist es möglich, eine Schule (z.B. Sprachschule) zu besuchen.

Zum Seitenbeginn springen

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen