Migrationsamt

Häufige Fragen

Erwerbstätigkeit

Welche Länder gehören zu der Gruppe der EU-25/EFTA-Staaten?

Welche Länder gehören zu der Gruppe der EU-2-Staaten?

Was bedeutet berufliche und geografische Mobilität?

Muss zuerst eine Stelle in der Schweiz gefunden werden oder kann schon vorher eingereist werden?

EU/EFTA-Staatsangehörige möchten sich in der Schweiz selbständig machen. Ist das möglich?

Wer erteilt im Kanton Aargau Arbeitsbewilligungen? Wie läuft das Verfahren für die Arbeitnehmenden?

Welche Länder gehören zu der Gruppe der EU-25/EFTA-Staaten?

EFTA-Staaten:

  • Fürstentum Liechtenstein
  • Island
  • Norwegen
  • Schweiz

EU-25-Staaten:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Grossbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern


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Welche Länder gehören zu der Gruppe der EU-2-Staaten?

EU-2-Staaten:

  • Bulgarien
  • Rumänien


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Was bedeutet berufliche und geografische Mobilität?

Berufliche Mobilität

Die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA berechtigt unselbständig erwerbstätige Personen zum Stellen- und Berufswechsel sowie zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung benötigen jedoch eine Bewilligung, um eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

 

Geografische Mobilität

Eine erteilte Bewilligung gilt neu in den meisten Fällen für das ganze Gebiet der Schweiz. Bei einem Wohnortswechsel besteht eine Meldepflicht.


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Muss zuerst eine Stelle in der Schweiz gefunden werden oder kann schon vorher eingereist werden?

EU/EFTA-Staatsangehörige können zur Stellensuche in die Schweiz einreisen. Für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten benötigen sie keine Bewilligung. Dauert die Stellensuche länger, so wird auf Gesuch hin eine Kurzaufenthaltsbewilligung für weitere drei Monate erteilt.
 
Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA müssen vor der Einreise den Entscheid des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau abwarten. Sie benötigen zur Einreise eine Zusicherung des Amts für Migration und Integration und eventuell ein Arbeitsvisum.


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EU/EFTA-Staatsangehörige möchten sich in der Schweiz selbständig machen. Ist das möglich?

EU-27/EFTA-Staatsangehörige, die bereits über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen, brauchen keine zusätzliche Bewilligung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. EU-27/EFTA-Staatsangehörige, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit neu in die Schweiz einreisen, müssen mit der Einreichung des Gesuchs den Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit erbringen. Gelingt ihnen dies, erhalten sie eine erstmalige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren (Merkblatt A0800).



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Wer erteilt im Kanton Aargau Arbeitsbewilligungen? Wie läuft das Verfahren für die Arbeitnehmenden?

Primär ist es Aufgabe von EU-25/EFTA-Staatsangehörigen, sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz bei der Einwohnerkontrolle ihres Wohnsitzes zu melden und ihren Aufenthalt zu regeln. 

Aufgrund der nötigen arbeitsmarktlichen Abklärungen (Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen, teilweise Qualifikation) sollte das Gesuch betreffend Stellenantritt eines EU-2-Staatsangehörigen durch Schweizer Arbeitgebende mindestens 15 Arbeitstage vor Stellenantritt eingereicht werden (
Merkblatt A0640). Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Bewilligungserteilung. Die Erwerbstätigkeit darf jedoch erst nach Erteilung der Bewilligung aufgenommen werden. Wird eine Stelle ohne Bewilligung angetreten, müssen neben den Schweizer Arbeitgebenden auch die ausländischen Arbeitnehmenden mit einem Strafverfahren rechnen. Auch die Anmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde ist bei EU-2-Staatsangehörigen erst nach Gutheissung des Gesuchs durch das Amt für Migration und Integration möglich.



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Allgemeines

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