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Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen ab 1.3.2010
In sämtlichen Reisedokumenten für ausländische Personen (z.B. Reiseausweise für Flüchtlinge, Pässe für staaten- und schriftenlose ausländische Personen) werden künftig Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert (Biometrie). Zur Umsetzung des entsprechenden Volksentscheids vom 17. Mai 2009 hat der Bundesrat eine Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) verabschiedet. Die revidierte Verordnung gilt ab dem 1. März 2010. Damit werden die neuen biometrischen Reisedokumente gleichzeitig mit dem biometrischen Schweizer Pass eingeführt. Gemäss dieser revidierten Verordnung müssen sämtliche Antragsteller (Erwachsene und minderjährige Kinder) für ein solches Reisedokument persönlich bei der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde zwecks Identifikation vorsprechen. Dort werden die Daten erfasst und elektronisch an das Bundesamt für Migration (BFM) weitergeleitet. Die Gesuche für die neuen biometrischen Reisedokumente können deshalb nicht mehr über die Gemeinden, sondern müssen direkt beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Merkblatt E6360 (Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen) Häufige Fragen > Reisedokumente |