Massnahmenplan Luft
Der Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau wurde 2022 aktualisiert. Bei der Aktualisierung 2022 hat der Regierungsrat die bereits im Massnahmenplan Luft 2009 beschlossenen Emissionsziele bestätigt beziehungsweise aktualisiert. Für die Handlungsfelder Mobilität, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft wurden im Massnahmenplan Luft 2022 (MPL 2022) konkrete Massnahmen ausgearbeitet.
Aufgrund der anhaltenden übermässigen Belastung mit Luftschadstoffen ist der Kanton Aargau, wie auch andere Kantone, gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung umzusetzen. Der MPL 2022 ist das Instrument dafür. Er legt das angestrebte Emissionsreduktionsziel fest und zeigt die Handlungsfelder mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den nächsten Jahren auf.
Aus dem Luftreinhaltekonzept des Bundes (2009) lassen sich die Emissions-Reduktionsziele der gängigsten Luftschadstoffe für den Kanton Aargau ableiten. Bei den meisten Luftschadstoffen zeigt sich, dass die bisher realisierten und beschlossenen Massnahmen nicht genügen, um das Ziel zu erreichen. Das Ziel ist die Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte der wichtigsten Luftschadstoffe und damit ein ausreichender Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt. Es ist deshalb unerlässlich, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen um die Luftschadstoffemissionen zu reduzieren und somit die luftschadstoffbedingten Gesundheitskosten sowie die negativen Folgen für Ökosysteme zu minimieren.
Eine Studie über die externen Kosten der Luftverschmutzung im Kanton Aargau wurde durch econcept AG im Auftrag der Abteilung für Umwelt verfasst.
Massnahmen für vier Handlungsfelder
Für die Handlungsfelder Mobilität, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft wurden im Massnahmenplan Luft 2022 konkrete Massnahmen ausgearbeitet. Die Massnahmen sind zum heutigen Zeitpunkt umsetzbar, betrieblich und technisch möglich, sowie wirtschaftlich tragbar. Sie werden jedoch nicht ausreichen um die Ziellücke bezüglich der Emissionsreduktion der einzelnen Luftschadstoffe zu schliessen.
Erwartete Wirkung
Der Massnahmenplan Luft 2022 wirkt sich positiv auf die Luftqualität im Kanton Aargau und demzufolge auch positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Biodiversität und den Klimawandel aus. Dabei handelt es sich nicht um kurzfristige Symptombekämpfung, sondern um nachhaltige Lösungen an der Quelle.
Die Gegenüberstellung der zusätzlichen Kosten der Massnahmen mit den verminderten externen Kosten der Luftverschmutzung zeigt, dass der Nutzen der Massnahmen in einem sehr günstigen Verhältnis zu den Kosten der Massnahmen steht. Es sind keine Standort- oder Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Kantonen zu erwarten, auch weil benachbarte Kantone vergleichbare Massnahmen erlassen haben.
Massnahmenplan Luft 2022 (PDF, 124 Seiten, 6,0 MB)
Massnahmenplan Luft 2022 Stand Umsetzung September 2026 (PDF, 4 Seiten, 134 KB)
Aktuelle Massnahmen
Modul Mobilität (MO)
Der Strassenverkehr verursacht hohe Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen. Eine Reduktion ist durch Umstellung auf alternative Antriebsformen möglich und beziehungsweise oder durch Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zugunsten einer Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr.
Das Modul Mobilität umfasst 7 Massnahmen (MO-1 bis MO-7):
- MO-1: öV Betrieb (emissionsarme Betriebsweise)
- MO-2a: MIV – Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum
- MO-2b: MIV – Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten Raum
- MO-3: MIV Betrieb/Organisation (Siedlungen)
- MO-4: Mobilitätsmanagement bei neuen VIV (Verkehrsintensive Vorhaben)
- MO-5: Kantonale Fahrzeugflotte, Ausarbeiten einer Beschaffungsrichtlinie
- MO-6: Ökologisierung kantonale Verkehrsabgabe
- MO-7: Ökologische Gütertransporte
Massnahmenplan Luft 2022, Modul Mobilität (PDF, 22 Seiten, 5,2 MB)
Modul Feuerungen (HF)
Insbesondere Holzfeuerungen sind für einen hohen Anteil der Feinstaubemissionen verantwortlich. Diese Emissionen können beispielsweise durch verschärfte Emissionsgrenzwerte oder auch durch eine verbesserte Kontrolle und Wartung der Feuerungsanlagen reduziert werden.
Das Modul Feuerungen umfasst 6 Massnahmen (HF-1 bis HF-6):
- HF-1: Vermeidung von ungünstigen Betriebszuständen bei Holzfeuerungsanlagen ab 70 kW Feuerungswärmeleistung (FWL)
- HF-2: Mehrkesselanlagen: Summe der Gesamt-FWL ist ausschlaggebend für Emissions vorschriften
- HF-3: Anpassung des Feststoff-Grenzwertes für Holzfeuerungen ab 70 bis 500 kW FWL
- HF-4: Überwachung von Holzfeuerungsanlagen mit einer Gesamt-FWL ab 3 MW
- HF-5: Vorgaben für das Verbrennen von Altholz
- HF-6: Anpassung des NOx-Grenzwertes für Holzfeuerungen ab 3 bis 10 MW FWL
Massnahmenplan Luft 2022, Modul Feuerungen (PDF, 15 Seiten, 5,1 MB)
Modul Industrie und Gewerbe (IG)
Industrielle und gewerbliche Prozesse sind Hauptquellen von NMVOC-Emissionen und emittieren zudem Feinstaub und NOx. Diese Emissionen können durch eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte und eine verbesserte Kontrolle der Anlagen reduziert werden.
Das Modul Industrie und Gewerbe umfasst 5 Massnahmen (IG-1 bis IG-5):
- IG-1: Emissionsbegrenzungen bei Notstromaggregaten
- IG-2: Adäquate Gasrückführsysteme bei Benzin Tanksäulen
- IG-3: Emissionsbegrenzungen bei Grossemittenten von VOC-Emissionen
- IG-4: Emissionsbegrenzungen bei stationären Anlagen zur Nachverbrennung
- IG-5: Emissionsbegrenzungen bei Blockheizkraftwerken mit kleinen Motoren bis 100kW FWL
Massnahmenplan Luft 2022, Modul Industrie und Gewerbe (PDF, 16 Seiten, 5,1 MB)
Modul Landwirtschaft (LW)
Die Landwirtschaft verursacht den weitaus grössten Teil der Ammoniakemissionen. Die Emissionen können durch technische und betriebliche Massnahmen bei der Tierhaltung und beim Hofdüngermanagement reduziert werden.
Das Modul Landwirtschaft umfasst eine Massnahme (LW-1):
- LW-1: Auftrag zur Erarbeitung eines Massnahmenplan Ammoniak
Massnahmenplan Luft 2022, Modul Landwirtschaft (PDF, 5 Seiten, 5,0 MB)
Anträge an den Bundesrat
Zur Emissionsreduktion sind auch Massnahmen notwendig, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Im vorliegenden Massnahmenplan sind Anträge an den Bundesrat (AB) vorgesehen, konkret sind fünf Anträge an den Bund formuliert (AB-1 bis AB-5):
- AB-1: Mobility Pricing
- AB-2: Erhebung der Abgasemissionen von Strassenfahrzeugen im Alltagsbetrieb
- AB-3: Partikel-Emissionsbegrenzungen für Maschinen und Geräte ab 560 kW beziehungsweise kleiner als 19 kW Leistung
- AB-4: CO2-Abgabe auf Treibstoffe
- AB-5: Reduktion der Ethanol-Emissionen aus Grossbäckereien
Massnahmenplan Luft 2022, Anträge an den Bund (PDF, 8 Seiten, 4,9 MB)
Weitere Dokumente
Rechtliche Grundlagen
- Umweltschutzgesetz USG Art. 44a (SR 814.01)
- Luftreinhalte-Verordnung LRV Art. 7ff., 31ff. (SR 814.318.142.1)
- Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern EG UWR § 24 (SAR 781.200)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer V EG UWR § 43ff (SAR 781.211)