Landwirtschaft

Direktzahlungen und Beiträge

Direktzahlungen und Beiträge gelten die von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen sowie besondere ökologische Leistungen ab. Ihre Ausrichtung ist an strenge Auflagen und Bedingungen geknüpft. Neben allgemeinen und speziellen Bedingungen ist für alle Direktzahlungen (Ausnahme Sömmerungsbeiträge) die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) zwingend. Verstösse haben Sanktionen in Form einer Kürzung oder Verweigerung der Zahlungen zur Folge.

Nach der Abkoppelung der Preis- von der Einkommenspolitik und der dadurch notwendigen Marktausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion sind Direktzahlungen und Beiträge heute ein zentrales Instrument der Agrarpolitik.

Gemäss Bundesrecht obliegt der Vollzug des Direktzahlungswesens für die Aargauer Landwirtschaft dem Departement Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau. Die Administration erfolgt mit Hilfe der Informatik-Applikation «LANAVET».



 



 
Landschaft mit Hof

dzueber2010d.pdf (66.95 KB)

Direktzahlungen an die Landwirtschaft im Überblick 2010


alllg._bedingungen_2009.pdf (7.22 KB) Allgemeine Bedingungen: Übersicht

oeln_richtlinien_2008.pdf (261.26 KB) ÖLN-Richtlinien 2008

aenderungen_2010.pdf (57.34 KB) Änderungen / Neuerungen 2010

aenderungen_neuerungen_2009.pdf (16.96 KB) Änderungen / Neuerungen 2009

neuerungen_2008.pdf (19.28 KB) Änderungen / Neuerungen 2008

Allgemeines

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