Direktzahlungen und Beiträge gelten die von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen sowie besondere ökologische Leistungen ab. Ihre Ausrichtung ist an strenge Auflagen und Bedingungen geknüpft. Neben allgemeinen und speziellen Bedingungen ist für alle Direktzahlungen (Ausnahme Sömmerungsbeiträge) die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) zwingend. Verstösse haben Sanktionen in Form einer Kürzung oder Verweigerung der Zahlungen zur Folge.
Nach der Abkoppelung der Preis- von der Einkommenspolitik und der dadurch notwendigen Marktausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion sind Direktzahlungen und Beiträge heute ein zentrales Instrument der Agrarpolitik.
Gemäss Bundesrecht obliegt der Vollzug des Direktzahlungswesens für die Aargauer Landwirtschaft dem Departement Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau. Die Administration erfolgt mit Hilfe der Informatik-Applikation «LANAVET».