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BautenDie Erstellung und der Umbau von Bauten und Anlagen sowie Zweckänderungen sind baubewilligungspflichtig.Die Baugesuche sind bei der Gemeinde einzureichen. Bei grösseren, komplexen Bauvorhaben ist vorgängig eine Abklärung mittels Anfragegesuch zu empfehlen. Die Gemeinde leitet nach einer ersten Prüfung die Baugesuche, die der kantonalen Zustimmung bedürfen, an die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) weiter. Die AfB holt bei den kantonalen Fachstellen Stellungnahmen ein. Die Mitarbeitenden von Landwirtschaft Aargau, Sektion Strukturverbesserungen und Raumnutzung (SSR), prüfen als landwirtschaftliche Fachstelle zu Handen der AfB Baugesuche hinsichtlich Zonenkonformität, Betriebsnotwendigkeit, Gewässerschutz und Geruchsemissionen. Die Entscheide der AfB werden den Gemeinden zur Eröffnung weitergeleitet. Über Baugesuchsverfahren wird im Weiteren auf der Website der AfB informiert.
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